30-08-2009, 17:37
(25-08-2009, 13:50)Bluter schrieb: Da müsste man ihr schon grobe Schnitzer im Umgang mit dem Kind nachweisen können (die sog., wie auch immer gemeinte Kindeswohlgefährdung).
Grobe Schnitzer? Bei der Situation würde es nur als Haltlose Vorwürfe gesehen werden!Da müßte das Kind schon ins Krankenhaus mit Lebensbedrohlichenverletzungen kommen oder Schlimmer!