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Höhereinstufung, Kindergartenkosten
#2
Guten Abend,

(11-08-2009, 01:10)Zahlender schrieb: Warum stuft das JA mich einfach höher ein?
Weil sie es mal versuchen wollen, mehr zu bekommen.

(11-08-2009, 01:10)Zahlender schrieb: Und wenn ich meiner Ex mehr bezahlen sollte, wird ihr das doch wieder vom H4 abgezogen, oder?

1. Das JA hat funktionell die Beistandschaft (Geld eintreiben) für Euer gemeinsames Kind übernommen.
Durch die Geltendmachung von Ansprüchen nach SGB ist per Gesetz festgelegt, Dich zuerst abzuziehen. Als Grund wird Euer Kind vom Gesetzgeber vorgeschoben.
2. Faktisch hast Du Recht: Es wird ihr wieder vom H4 abgezogen.

Dein Gegner ist jetzt nicht so sehr das FamR, sondern das ebenso komplexe SGB.
Als noch-nicht-tfaq-Versteher, bitte erstmal ein Sonderstudium zu 6. Jugendamt absolvieren:
"Die Fragebögen zur Einkommensauskunft brauchen nicht ausgefüllt werden, man ist zu Auskunft und Antwort verpflichtet, aber nicht zum Ausfüllen von Formularen. Stattdessen sollte man Auskunft in Textform und eigenen Worten geben, verpackt und versteckt in längeren Schreiben."

Die haben Dir jetzt einfach ein höheres Einkommen unterstellt, als vorher ausgeurteilt.
Nicht wundern, sondern schriftlich in allen Punkten widersprechen und Klage abwarten.
Meine grundsätzliche Empfehlung, weil in Deinem Fall einer JA-Kurzberechnung ein rechtskrätiges Urteil gegenübersteht, was erheblich von der JA-Einstufung abweicht.

Danke aber mal schon für Deine Info, dass die JAs auf das BGH-Urteil wie Lumpi anspringen, um so die Staatskasse zu füllen, für z.B. eine neue gepanzerte Limousinne für B. Zypries, die sie sicherlich bald brauchen wird.
Welches JA isses denn (OLG Bezirk reicht).

(11-08-2009, 01:10)Zahlender schrieb: Gibt es schon ein Folgeurteil in dem die Betreuerin ALG II bekommt?
Meinst Du die KM?

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Höhereinstufung, Kindergartenkosten - von Zahlender - 11-08-2009, 01:10
RE: BGH Az XII ZR 65/07 28.11.2008: Ab sofort alle Kindergartenkosten Mehrbedarf - von Master Chief - 11-08-2009, 09:09

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