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Insolvenzverfahren in UK
#9
So ist das richtig, vorsichtiger.

Die Insolvenz im Ausland macht dann Sinn, wenn es keine laufenden Unterhaltszahlungen mehr gibt. Ansonsten hat man den gleichen Kack wieder, dass sich die Unterhaltsschulden anhäufen.

Die Strategie sich seiner Unterhaltspflicht zu entziehen, bis die Kinder volljährig/bzw. nicht mehr unterhaltsberechtigt sind, geht auf, wenn man ab diesem Zeitpunkt die Privatinsolvenz in einem der EU-Länder bestreitet, die weder Wohlverhaltensphase, noch sonst irgendwelche Schikanen kennen. - Im Idealfall reist man dann 2 Jahre nach Ende der Unterhaltspflicht als Bürger ohne Schulden wieder in Deutschland ein, wobei ich persönlich allerdings die strafrechtliche Verjährungsfrist für den 170er beachten würde, und erst dann als Bürger mit weisser Weste wieder einreisen würde.
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Insolvenzverfahren in UK - von MitGlied - 22-07-2009, 13:50
RE: Insolvenzverfahren in UK - von Al Bundy - 22-07-2009, 14:10
RE: Insolvenzverfahren in UK - von MitGlied - 22-07-2009, 14:40
RE: Insolvenzverfahren in UK - von blue - 22-07-2009, 16:46
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RE: Insolvenzverfahren in UK - von Petrus - 22-07-2009, 23:44
RE: Insolvenzverfahren in UK - von vorsichtiger - 23-07-2009, 07:16
RE: Insolvenzverfahren in UK - von bumbui - 23-07-2009, 07:34
RE: Insolvenzverfahren in UK - von MitGlied - 23-07-2009, 09:55

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