Ok, es war eher so gemeint, daß es ein einmaliger Umzug zum Vater ist:-)
Interessante Meinungen, danke. Also, finde den Punkt interessant, daß z.b. die Mutter den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht verschieben darf, weil es dem Kindswohl nicht dienen kann.
"Meine Tochter war gerade drei Wochen bei mir.
Sie wollte nicht zu ihrer Mutter zurück, weil es ihr hier ach so toll gefiel."
Nun ist die Frage, beteiligt sich die Ex an den Umgangskosten?
Interessante Meinungen, danke. Also, finde den Punkt interessant, daß z.b. die Mutter den Lebensmittelpunkt des Kindes nicht verschieben darf, weil es dem Kindswohl nicht dienen kann.
"Meine Tochter war gerade drei Wochen bei mir.
Sie wollte nicht zu ihrer Mutter zurück, weil es ihr hier ach so toll gefiel."
Nun ist die Frage, beteiligt sich die Ex an den Umgangskosten?