Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen
#30
Ja, es gibt Fälle, für die das nicht greift und kein Problem darstellt.

Es gibt auch Leute, denen nichts gestohlen wird.
Ist stehlen deswegen ok?
Und wieviele Väter kennst du denn, die den Unterhalt wegen der Umgangskosten kürzen durften?
Wieviele Promille der Väter sind das?

Ich habe 4 Kinder und bei mir spielen 368,- € haben oder nicht haben schon eine Rolle.

Wenn es dich nicht betrifft und du das deswegen in Ordnung findest, ist das deine Sache.
Mir ist es jedenfalls nicht egal.
Ob du das verstehst oder nicht.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: BGH in XII ZR 78/08: Bei Ehegattenunterhalt nur Kindesunterhalts-Zahlbetrag abziehen - von beppo - 06-12-2011, 14:07

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  BFH III R 79/09: Nur wer Betreuungskosten selbst zahlt, kann sie steuerlich abziehen borni 6 7.224 18-04-2011, 13:54
Letzter Beitrag: p__

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste