05-07-2009, 09:33
(05-07-2009, 09:25)vorsichtiger schrieb: Das Umwerfen kann man aber mittels einer "Pfandregelung" und einer Haftungsklausel erschweren.
Man kann sogar rechtsgültig keinen Unterhalt verlangen. Aber nur, wenn man ihn stattdessen selber trägt. Und das auch kann. Verträge zu Lasten Dritter und so weiter...weisst du ja.