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Darf ich auch ins Gefängnis ?
#11
Hallo Freunde,

ins Gefängnis will ich nicht, und um den Schuldturm drücke ich mich möglichst gekonnt herum:

Strafbar macht sich doch nur, wer zahlungsfähig aber nicht zahlungwillig ist. Und weiter: Zahlt der Zahlemann nicht genug oder nicht mehr den Betrag, den die UHN als ihr zustehend meint einfordern zu können, dann muß die UHN vor Gericht beweisen, daß der Zahlemann mehr zahlen kann, als er zahlt!

Tongue

Oki, der Zahlemann ist vor Gericht natürlich immer der Bösewicht. Schon weil er zuwenig zahlt und sich dafür nicht per Abänderungsklage die erforderliche Erlaubnis "im Namen des Beamtenstadls" von der lausigen Fledermaus geholt hat. Nur eben, was bringt eine Abänderungklage in Sachen Unterhalt? Beamtenstadl und UHN's Helferindustrien machen da immer klar, daß der Zahlemann nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um mehr zu zahlen... . That's reality! So sieht es in der Wirklichkeit doch aus! Daher müssen sich Zahlemänner wie unsereins nicht an solchen müßigen Abänderungsklagen vor parteiischen Fledermäusen aufhalten. Da wäre es billiger, vor den Exen auf den Knien zu rutschen und um Gnade zu winseln. Was jedoch auch zu keiner Gnade führt, wie wir ja alle bestens wissen. Daher: Vergessen wir diese Abschweifungen, denn sie sind absurd.

Rolleyes

Was aber, wenn so ganz urplötzlich aus ganz heiterem Himmel und völlig unvorhergesehen der worst case für die Exe / UHN eintritt: Zahlemann ist unauffindbar verschwunden! Oki, das ist der Exe / UHN völlig egal, solange die Unterhaltskohle in ihren gefräßigen habgierigen Rachen fließt. Aber, nun kommt es: Da fließt nur noch genau ein Cent pro Monat!

Tongue

Irgendjemand überweist da einen Cent pro Monat an die UHN und vermerkt im Verwendungszweck, daß es sich um Unterhalt für das minderjährige Kind sowieso handelt, dazu noch Monat und Jahr. Wie das? Die Exe / UHN versteht die Welt nicht mehr! Und klar, verpopoen kann sie sich ganz allein, dazu braucht sie den Zahlemann nicht... . Die Wut kocht hoch! Was der sich denkt? Abhauen und sie mit einem Cent monatlich verpopon! Exe / UHN wird stinkesauer! (Ihr Geschrei hört sogar noch Cocktail-Detlef in Pattaya, obwohl sie in Köln am Rhein losbrüllt vor Wut... .) Aber, was kann sie tun?

Huh

Klar, den kriegt sie klein! Sie will den Zahlemann nun richtig fertigmachen. So ein Schuft aber auch! Also auf zum Rechtsverdreher äh Anwalt, der sie gegen staatliche Prozeßkostenhilfe auch gerne berät. Er würde gerne den Zahlemann kontaktieren wollen, denn vor einem Gerichtsverfahren sollten erst mal außergerichtliche Mittel ausgeschlossen werden. So ein Weichei! Die Exe / UHN kocht vor Wut. Männer ... . Bei der Kinderklaubehörde helfen sie ihr. Sie soll sofort Anzeige bei der Polizei erstatten und diesen Unterhaltsflüchtling polizeilich mit Wohnort ermitteln lassen. Sie rennt also zur Polizei. Dort muß sie wieder alles vorlegen, um zu beweisen, daß da wirklich eine Unterhaltssache existiert ... Männer, furchtbar, diese Bullen! Und wie nervig das ist... . GRRR! Da rennt frau und rennt, um zu kriegen, was doch ihr zusteht und ihr gutes Recht ist! GRRR! Die Exe / UHN kocht vor Wut... .

Tongue

Dann das Ergebnis aus dem Polizei-Computer. Der Zahlemann hat sich nach unbekanntem Ort abgemeldet. Er hat seine Wohnstätte geräumt und sich einfach beim Einwohnermeldeamtsstadl abgemeldet. Unbekannt verzogen! Per Post ging dies bei denen vor 2 Wochen ein. Ansonsten, so die Bulligen mit ganz Beamtenstadl-Mienen, müsse sie sich einen Anwalt nehmen, weil das ja keine Strafsache ist... . Der Exe / UHN krempeln sich die lackierten Fußnägel hoch ... unglaublich ... da hungert das Kind, bei dessen Fabrikation sich jener Zahlemann doch einst entspannte, und nun verhilft keine Bullerei zu ihrem guten Recht auf die Unterhaltskohle! Ja, wo sind wir hier?

Tongue

Also ist sie wieder beim Anwalt. Der Anwalt meint, daß der Zahlemann gefunden werden muß. Also Feststellungsklage beim Gericht, auf daß das Gericht mit Staatsgewalt den Aufenthaltsort des Zahlemanns ermitteln soll... . Oki, die Mühlen des Beamtenstadls mahlen ... und dank täglichem Gezeter der Exe / UHN und Eingreifen auch ihrer Helferindustrie von der Kinderklaubehörde usw. erscheint der Bulle von Bad Tölz auf ein Mal bei denen, die da monatlich einen Cent an die Exe /UHN überweisen.

Big Grin

Natürlich wird diese Ermittlungshandlung sorgfältigst bullereimäßig protokolliert. Als Beweismittel wird auch ein leerer Briefumschlag gesichert, in welchem ein Euro gelegen haben soll, den die Versender des Cents pro Monat an jene Exe / UHN überwiesen haben. Ihre Aussage, vom Bullen von Bad Tölz amtlich protokolliert: "Wir finden da immer mal so einen Umschlag mit dem Cent im Briefkasten. Der ist für sein Kind, der Cent. Als wir ihn vor drei Monaten zuletzt gesehen haben, bat er uns, immer das Geld auf jenes Konto zu überweisen, wie wir es immer getan haben bisher. Ist das in Ordnung so, oder stimmt da was nicht?" Frage: "Was wissen Sie vom derzeitigen Aufenthaltsort des Zahlemanns?" Antwort: "Nicht, Herr Bulle von Bad Tölz, denn wir haben ihn seit gut drei Monaten nicht mehr gesehen. Wir machen uns Sorgen um ihn, denn früher kam er doch immer mal gerne bei uns vorbei. Sicherlich geht es ihm nicht gut. Vielleicht lebt er auf der Straße?" Tja, unbekannt verzogen!

Smile

Via Staatsanwaltschaft ist das stolze Ermittlungsergebnis dann auch endlich beim Familienrichter, der nun verhandelt. Denn die Exe / UHN will ja ihr gutes Recht auf Unterhaltskohle fürs Kind, da muß dann verhandelt werden. Was kommt nun dabei raus? Fakt ist, daß der Zahlemann zahlt. Wenn auch nur einen Cent. Auffindbar ist er nicht. Somit fehlt der Nachweis für die Behauptung der klagenden Exe / UHN, daß der Zahlemann zahlungsfähig ist, aber nicht zahlungswillig ist. Nahe liegt, daß er auf der Straße oder in nicht geordneten Verhältnissen lebt. Abschließend ist aufgrund der Faktenlage festzustellen, daß Unterhalt gezahlt wird, aber die vom Zahlemann zu fordernde Höhe weiterhin strittig ist. Was sich nicht klären läßt, da der Zahlemann verschollen ist und bisher nicht aufgefunden wurde, trotz intensiver Bemühungen. Da er zahlt, kann ihm Zahlungsunwilligkeit letztlich nicht angelastet werden. Auch wenn der Betrag lächerlich klein erscheint, eben nur einen Cent pro Monat beträgt.

Wink

Tja, wer zuletzt lacht, lacht am besten! In Namibia, in Norwegen, in Nepal oder in Nikaragua! Geschickt eingefädelt! Und taucht der Zahlemann auf ein Mal wieder auf, und der Richter will ihn per Haftbefehl vorgeführt wissen, was dann? Er bekam die Reise nach Germanistan von einem Gönner spendiert, weil er Heimweh hatte (und eine neue Brille sowie ein paar volkseigene Zähne nötig hat). Ja, und hier ist sein Arbeitsvertrag, von einer Pizzeria in Timbuktu mit Monatsverdienst 20 US-Dollar, von denen ja immerhin ein Cent monatlich überwiesen wurde ... oder nicht? Aber ja doch, die guten Bekannten steckten sich doch nicht diesen Cent ein ... .

Tongue

Sprach's, und verschwand nach Zahnklempnerei und Brillenspende aus dem germanistanischen Sozialtopf ... unbekannt verzogen! Wohin, muß er niemandem erzählen. Seine Sache.

Allerbeste Grüße in die Runde,
Goddiejens aus Belgistan
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Darf ich auch ins Gefängnis ? - von Vater - 30-06-2009, 00:03
RE: Darf ich auch ins Gefängnis ? - von Petrus - 30-06-2009, 00:27
RE: Darf ich auch ins Gefängnis ? - von Jigsaw - 30-06-2009, 19:01
RE: Darf ich auch ins Gefängnis ? - von p__ - 30-06-2009, 19:41
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