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Sie will ins Ausland
#19
(07-03-2009, 18:54)p schrieb: Das wird das Beste unter den gegebenen Umständen sein. Verwende aber nicht den Begriff "grosszügiges Besuchsrecht". Es ist schlicht "Umgang", dabei gibts nichts Grosszügiges. Wie ich oben schon geschrieben habe, versuche die Kosten und den Aufwand für die von ihr geschaffene Entfernung auch ihr aufzuerlegen. Der Umgang kann in den Ferien stattfinden - die halben Sommer- und Winterferien.

Wenn das misslingt, soll sie wenigstens die Hälfte tragen. Jeder bringt die Kinder zum anderen. Sie zu dir, du zu ihr.

Vermeide, irgendwo nachweisbar die schriftliche offizielle Zustimmung zum Wegzug der Kinder zu geben. Später einmal kann das (von den Kindern!) so interpretiert werden, dass du sie nie wolltest. Da können bittere Vorwürfe kommen, falls das Belgien-Experiment misslingt. Und beachte vor allem folgenden sehr wahren Satz von nohope:

Zitat:ich habe auch entschlossen,MEIN leben zu leben

Ja, danke für den Tipp...ich muss nur irgendeinen Wisch unterschreiben, sonst können die Kids dort nicht eingeschult werden...aber den werden die hoffentlich nicht in die Hand kriegen.
(07-03-2009, 19:05)p schrieb:
(07-03-2009, 18:36)Chris9901 schrieb: Ich meinte: Ich gehe auf Teilzeit, und die Kinder bleiben direkt bei mir. Dass sie erst nach Belgien ziehen, und vll. in einem Jahr wieder zurück, will ich doch gar nicht.

So war es nicht gemeint. Ich meinte folgendes:

1. Herr Chris zahlte 550 EUR Kindesunterhalt.
2. Herr Chris geht am 1.4. auf Teilzeit, um zu beweisen dass er Zeit für die Kinder hat. Ausserdem stellt er einen Antrag aufs ABR.
3. Sein Einkommen geht ab 1.4. dadurch von 2000 EUR netto auf 1200 EUR netto runter.
4. Die Richter rechten herum, der mündliche Verhandlungstermin wird auf den 1.7. festgelegt. Bis dahin bleibt alles, wie es ist, die Kinder bei der Mutter, Herr Chris in Teilzeit.
5. Herr Chris wundert sich. Von seinen jetzt 1200 EUR muss er weiterhin 550 EUR Kindesunterhalt bezahlen. Ihm bleiben 650 EUR. Er macht jetzt jeden Monat kräftig Minus. Er hofft darauf, dass nach dem 1.7. endlich die Kinder zu ihm dürfen.
6. Seine Karre geht kaputt, sein Dispo ist am Anschlag. Herr Chris durchwühlt Container von Supermärkten, um satt zu werden.
7. Am 1.7. entscheiden die Richter, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Oder sie entscheiden gar nichts und fordern noch ein Gutachten an. Herr Chris hat nichts erreicht, ausser dass er sich dick ins Minus geritten hat. Eine Anwalts- und Gerichtskostenrechnung kriegt er auch noch. Wenn er nicht sofort wieder auf Vollzeit umschalten kann, sieht es trübe aus.

Okay, okay...
lose-lose-situation nennt sich das wohl, oder?
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Sie will ins Ausland - von Chris9901 - 01-09-2008, 09:17
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