10-06-2009, 22:24
Hallo Matrisa,
Unterhaltstechnisch sieht das so aus, dass nach der Geburt alles was über seinem Selbstbehalt von 900,- € unter den Kindern aufgeteilt wird.
Da dafür zusammen nur 200,- € zur Verfügung stehen, bleibt für dich nichts mehr übrig.
Wichtig wäre noch, ob der bisherige Unterhalt "tituliert" wurde er sich also schriftlich zu einem bestimmten Unterhalt verpflichtet hat.
Wenn nein, kann er den Unterhalt nach der Geburt selbst ändern.
Wenn das dann jemand nicht passt (Mutter oder Jugendamt) muss er eben klagen und wird dort vermutlich verlieren.
Falls ja, muss er die Änderung des Titels gerichtlich durchsetzen.
In keinem Fall kannst du mit Unterhalt rechnen, da dein Anspruch gegenüber den Kindern nachrangig ist und dieser schon nicht voll befriedigt werden kann.
Grob kann man sagen, dass er von seinen 1.100,- € 100,- an Ex überweisen muss.
Die restlichen 1.000,- stehen euch zur Verfügung.
Gruss Beppo
Unterhaltstechnisch sieht das so aus, dass nach der Geburt alles was über seinem Selbstbehalt von 900,- € unter den Kindern aufgeteilt wird.
Da dafür zusammen nur 200,- € zur Verfügung stehen, bleibt für dich nichts mehr übrig.
Wichtig wäre noch, ob der bisherige Unterhalt "tituliert" wurde er sich also schriftlich zu einem bestimmten Unterhalt verpflichtet hat.
Wenn nein, kann er den Unterhalt nach der Geburt selbst ändern.
Wenn das dann jemand nicht passt (Mutter oder Jugendamt) muss er eben klagen und wird dort vermutlich verlieren.
Falls ja, muss er die Änderung des Titels gerichtlich durchsetzen.
In keinem Fall kannst du mit Unterhalt rechnen, da dein Anspruch gegenüber den Kindern nachrangig ist und dieser schon nicht voll befriedigt werden kann.
Grob kann man sagen, dass er von seinen 1.100,- € 100,- an Ex überweisen muss.
Die restlichen 1.000,- stehen euch zur Verfügung.
Gruss Beppo