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Selbstbehalt bei Kindesunterhalt: Gerichte verursachen totales Chaos
#4
(31-08-2008, 21:37)Bluter schrieb: Dem Karlruher Beschluss liegt aber doch der Sachvehalt zugrunde, dass der zu Unterhalt Verpflichtete in neuer Ehe (Bedarfsgemeinschaft) lebt!?
Wenn dem so ist, wo ist dann das Überraschungsmoment?
Der Verpflichtete spart an Miete und etlichen anderen Kosten, die er hätte, wenn dieser einen eigenen Haushalt führen müsste.

Das OLG Frankfurt entschied in Az 2 UF 13/05 am 13.07.2005 aber ganz anders und lehnte eine Selbstbehaltsreduktion ab. Allgemeine Rechtssprechung ist es auch, eine billige Miete dürfe den Selbstbehalt nicht reduzieren, es ist Sache des Unterhaltspflichtigen, welchen Anteil seines lächerlich geringen Restgeldes er für Miete und welchen er für anderes ausgibt. Wenn er in einem Keller-Wohnklo lebt und sich dafür einmal die Woche eine Tasse Kaffee extra leistet - seine Sache. Alles andere wäre auch so absurd, dass selbst unseren unlogischen, ungewählten, vollgefressenen Beamtenrichtern ein Zweifelhauch kommen könnte.

Wenn man den Selbstbehalt auf individueller Kostenbasis festlegt, müsste der Pflichtige jedes Jahr eine komplette Quittungssammlung über alles Ausgaben bis hin zum letzten Kaugummi vorlegen, um zu sehen wo er was gespart hat. Sonderangebot im Supermarkt eingekauft? -> Niedrigerer Selbstbehalt, höherer Unterhalt. Öfters im Auto geschlafen, weil das Benzin nicht für die Heimfahrt reichte? -> Nebenkostenersparnis, höherer Unterhalt.
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RE: Selbstbehalt bei Kindesunterhalt: Gerichte verursachen totales Chaos - von p__ - 31-08-2008, 22:03

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