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Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt
#3
Ich kenne nur das Urteil des BGH von 2001:

Männer müssen selbst dann Unterhalt für ihre Ehefrau zahlen, wenn diese sich gegen den erklärten Willen des Mannes mit dessen Samen künstlich befruchten lässt.
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bi...pm&Blank=1
Habe die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die du nicht ändern kannst.
Habe den Mut, Dinge zu ändern, die du ändern kannst,
und habe die Weisheit, das Eine von dem Anderen zu unterscheiden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Künstliche Befruchtung von Single-Frau o.ä. - Unterhalt - von borni - 04-06-2009, 08:41

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