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kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen?
#5
@blue

sie wäre nicht aus dem haus,und der kinder wegen,bin ich gegangen,denn sie müssen nicht mehr mitbekommen als nötig.ich denke jede person hätte das so gemacht,denn bis sie aus dem haus gegangen wäre,wäre es nur noch mehr zum streit gekommen und das muss man den kindern nicht zumuten.und deswegen nicht auf einen beitrag zu antworten,weil ich meine kinder schützen wollte,fände ich dann ziemlich daneben.
unterhalt zahlt sie seit 2 monaten nicht mehr,aber das ist wieder eine andere sache
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RE: kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von Exilierter - 03-06-2009, 19:45
RE: kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von Jesse - 03-06-2009, 20:15

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