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kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen?
#3
@Jesse: Ich behaupte mal, es melden sich hier nur sehr wenige auf Deinen Beitrag, weil sie es nicht verstehen können, warum Du aus dem Haus abgehauen bist. p hat Dir in seiner üblichen klaren Art zu verstehen gegeben, wie die Sache rechtlich ablaufen kann.
Zahlt denn Deine Ex, die sich in dem Haus nun wohlfühlt, auch regelmäßig Unterhalt für die Kinder?
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RE: kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von blue - 03-06-2009, 19:35
RE: kann sie dagegen wieder widerspruch einlegen? - von Exilierter - 03-06-2009, 19:45

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