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Auszug Minderjähriger
#1
Es will nicht aufhören. Nach der letzten großen Auseinandersetzung um das Sorgerecht, ist mein inzwischen Sechzehnjähriger Stöpsel nach einjährigen Heimaufenthalt doch wieder zur Mutter gezogen. Hier hat es weiterhin gekracht und gerumst. jetzt ist das Kind still und heimlich zu einem Freund gezogen.  Die Allein erziehende Mutter freut sich. das Kind wohnt dort jetzt seit drei Monaten.

Ich werde die Unterhaltszahlung an das Jugendamt zum nächsten ersten einstellen. Der Titel ist inzwischen abgelaufen. Wenn ich es richtig verstehe, endet auch die Beistandschaft, sobald das Kind nicht mehr bei der Mutter lebt. Die Mutter, hält von der ganzen Nummer natürlich gar nichts und will, dass das Kind zurückkommt. Verhält sich aber immer strikt Kindeswohl gefährdend. natürlich kann das Kind jederzeit zu mir kommen. Das Angebot liegt auf dem Tisch. das Kind, will das aber nicht ist ihm zu unbequem.

Wie geht es jetzt weiter? Theoretisch ist der Unterhalt ja verwirkt, weil das Angebot für Naturalunterhalt steht. Natürlich wohne ich weit weg und niemand wird das Kind zwingen zu mir zu ziehen. Schulwechsel, etc. im Prinzip würde ich ja ein Angebotsunterhalt unterbreiten aber natürlich nicht weiterhin Tabellenstufe zehn Düsseldorfer Tabelle, sondern vielleicht den Mindestunterhalt oder vielleicht den pauschal Unterhalt für allein wohnende Erwachsene von der Mutter ist ohnehin nichts zu erwarten.

hatte jemand Erfahrungen und vielleicht Tipps?
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#2
Also ideal wäre es, wenn dein Sohn zu dir zieht .
Ich bezweifle, dass er regelmäßig in die Schule
Geht, wenn er bei einem Freund wohnt .
Egal wie langweilig dein Leben ist,
eine Ehe ist nicht die Lösung.
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#3
(Gestern, 09:25)i-wahn schrieb: Theoretisch ist der Unterhalt ja verwirkt, weil das Angebot für Naturalunterhalt steht.

Sohn ist minderjährig. Was soll da verwirken?

(Gestern, 09:25)i-wahn schrieb: oder vielleicht den pauschal Unterhalt für allein wohnende Erwachsene

Auf diese Pauschale wird es wohl hinauslaufen, wenn das Kind weiterhin weder bei Mutter noch Vater lebt.
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#4
Ist einfach, steht glaub ich auch in den Unterhaltsleitlinien.

Lebt ein minderjähriges Kind nicht bei den Eltern, sondern in einer eigenen Wohnung (oder so wie in deinem Fall bei Dritten), entfällt die Erfüllung der Unterhaltspflicht durch Naturalunterhalt (Betreuung und Verpflegung im Haushalt). Beide Elternteile sind dem minderjährigen Kind gegenüber barunterhaltspflichtig (anteilig nach ihrem Einkommen gemäß § 1606 Abs. 3 BGB).

Bedarf 990 Euro pro Monat inklusive Wohnkosten/Miete von pauschal 440 Euro.
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#5
Ich stehe noch auf dem Schlauch. Also kann mein minderjähriger Sohn einfach so den Naturalunterhalt ausschlagen? Und nach Gusto lieber ausziehen und Geld fordern?
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#6
Das ist eine andere Frage. Meine Antwort bezog sich auf die unterhaltsrechtlichen Folgen der Tatsache, dass er jetzt bei Dritten wohnt.

Unabhängig davon ist die Frage, ob er überhaupt dorthin ziehen darf und sich nicht sagen lassen muss: Dann zieh eben zu mir. Das regelt das ABR. Wegzug nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Sorgeberechtigten. Mit den üblichen Gummi-Ausnahmen, etwa "schwere Konflikte". Das würfelt dann ein Richter aus...
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#7
So etwas in der Art hätte ich befürchtet. Bei der Mutter wird das ganz einfach die ist nämlich nicht ganz dicht. Bei mir wird’s vermutlich etwas schwerer. Schwere Konflikte gibt es keine. Dafür wird vermutlich die Entfernung zum Problem da wäre definitiv ein Schulwechsel erforderlich. Ich vermute, dass man mir daraus einen Stick dreht.

Strategisch würde ich jetzt trotzdem erst mal versuchen, Naturalunterhalt anzubieten und abzuwarten, was passiert. Oder macht das gar keinen Sinn und lieber gleich pauschalen Unterhalt anbieten?
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