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Wertermittlung Immobilie bei Scheidung
#1
Hallo in die Runde,

leider muss ich mich nun auch mit einer Trennung/Scheidung auseinandersetzen, so bin ich hier gelandet. Schön, das es hier so einen Austausch gibt.

Nach über 10 Jahren Ehe soll jetzt Schluss sein. Wir befinden uns z.Z. noch im Trennungsjahr. Wir haben zwei Kinder und eine gemeinsame Immobilie (Grundbuch 50/50).

Wir planen die Scheidung mit einem Mediator durchzuführen, einen Termin gab es bisher schon. Da hat der Mediator uns nur grundlegend den Ablauf geschildert und uns dann mehr oder weniger allein gelassen. Wenn wir Fragen haben, können wir uns melden. Klar, so grob weiß ich jetzt wo es lang geht, aber ich will ja auch nichts übersehen. 

Unser Plan ist es, so lange es geht in der gemeinsamen Immobilie wohnen zu bleiben. Das Haus ist dafür groß genug. Allerdings habe ich emotional ein Problem damit, weil ich die Beziehung nicht beendet habe und meine Frau noch liebe. Wir verstehen uns und können normal miteinander umgehen, wenn auch sehr kühl von ihrer Seite. 

Wenn wir jetzt die Scheidung durchziehen, muss der vermeintliche Gewinn berechnet werden. Vermeintlich deswegen, weil die Immobilie ja noch nicht verkauft wird. Also müssen wir uns auf einen Wert einigen. Da weiß ich schon mal nicht, wie das gehen soll. Mein Plan ist, das Haus später zu übernehmen, davon weiß meine Frau aber noch nichts. Da muss ich natürlich erstmal mit der Bank sprechen, wenn die Summe bekannt ist, die ich dafür brauche. Also meine Frau hat natürlich ein Interesse einen hohen Verkaufspreis anzusetzen, ich hingegen nicht. Also wenn ich mich nicht täusche, muss sie mir die Hälfte ihres Zugewinnes auszahlen. Das weiß sie aber noch nicht, weil sie vollkommen unbedarft an die Sache rangeht. Sie beharrt lediglich die Hälfte vom Hauswert zu bekommen (obwohl sie kaum einen Cent reingesteckt hat. Ich komme mit dieser Denkweise nicht klar. Aber gut, so ist die Rechtssprechung nunmal). Wie geht man das geschickt an? Also ich will ihr keineswegs etwas schlechtes, und selbst wenn sie mir die Hälfte ihres Zugewinns abtreten muss, dann hat sie immer noch viel Geld übrig. Und außerdem sind da auch die Kinder, die sollen sich nicht einschränken müssen.
Also wie geht man am besten in dieser Situation vor? Sie lebt hier gerne und hat im Gegensatz zu mir auch keine emotionalen Probleme damit. Wenn sie auszieht wird sie sich definitiv verschlechtern. Wie sie darauf reagiert, wenn sie erfährt, dass ich sie auszahlen will, weiß ich auch nicht. Kann sein, dass sie dann blockiert.

Das ist alles ein Sch***.

Grüße
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#2
(10-10-2026, 21:11)Stralsunder schrieb: Wir planen die Scheidung mit einem Mediator durchzuführen, einen Termin gab es bisher schon.

Der Mediator hilft vielleicht, bei strittigen Punkten zu Kompromissen zu kommen, aber er führt die Scheidung nicht durch. Das tut ein Richter. Und es gibt dafür eine Anwaltspflicht. Um Anwalt und Richter kommst du nicht herum. Mach jetzt bloss nicht den klassischen Männerfehler, den Gang zum Anwalt mit allerlei Selbstlügen rauszuschieben. Der Anwalt bedeutet NICHT, dass du jetzt juristisch losschlägst, sondern es bedeutet, dass der erst mal alle relevanten Zahlen von dir hören will und dir dann Dinge raten und vorhersagen kann. Zahlen, die du hier nicht öffentlich nennen solltest. Einkommen, Vermögensstände, Geld wann, woher, wohin. Der kann dir auch Einschätzungen du deinen Zugewinnhoffnungen geben. Und wie gesagt - du brauchst ihn sowieso: Anwaltspflicht.

Deine Schilderung jetzt ist typisch für eine frühe Phase. Erzähle deiner Nochfrau nicht alles, kündige ihr nicht an, dass du zu einem Anwalt gehst. Vermeide jeden Streit und Dinge, die sie glauben lassen, dass Streit kommen könnte. Baue vor, baue auf Sicherheit, siehe dazu die faq.
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#3
Genau.

Während einer Mediation solltest du parallel einen Anwalt haben - der auch später das Scheidungsverfahren für dich führt - und mit dem du parallel besprichst, was in der Mediation anliegt und zur "Lösung" einiger Punkte festgehalten werden soll. Du bist Rechtslaie und es besteht die Gefahr, dass du dich dort mächtig über den Tisch ziehen lassen wirst.

Ich kenne leider keinen Mediator, der nämlich eigentlich folgendes machen muss (Da ich das schon selbst gemacht habe, spreche ich aus Erfahrung)

1. Mediation
2. Möglichst alle Streitpunkte klären
3. Das Ergebnis in eine Scheidungsfolgenvereinbarung formulieren und das so, dass ein Notar daraus eine notarielle Urkunde anfertigen kann
4. Dem Scheidungsrichter würde das vorgelegt

Die allermeisten Mediatoren sind nicht in der Lage, eine ordentlich formulierte Scheidungsfolgenvereinbarung aufzusetzen, die im Übrigen auch Regelungen in Sachen Zugewinn, Versorgungsausgleich, ja sogar Unterhalt beinhalten können und sollten

Der Mediator wird stets darauf hinweisen, dass er ja keine Rechtsberatung machen darf. Und davor haben die auch Angst, weil das grundsätzlich stimmt. Nur kannst du eigentlich eine Scheidungsmediation ohne das Anschneiden von Rechtsgebieten gar nicht durchführen. Ich mache das trotzdem. Kann eh keiner im Nachhinein nachweisen. Hat auch nie jemanden gestört und ist mir auch vollkommen egal.

Bei dir stellt sich daher die Frage, was ihr überhaupt mit der Mediation bezweckt und welche Themen dort angesprochen werden.

Das Haus, welches beiden zu 50% gehört, ist grundsätzlich also eigentlich vom Zugewinn ausgenommen, bzw. von einer Zugewinnberechnung. "Grundsätzlich" impliziert ja immer Ausnahmen. Die sehe ich hier nicht nach den Daten.

Es ist nunmal aber so, dass ein Wert eines Hauses ermittelt werden muss. ein Gutachter ist teuer, weshalb ich immer zu einem Makler rate. Der Makler hat nämlich die gleiche Software und muss ja bei Verkauf eines Hauses auch einen Wert bestimmen. Und der ist es, den ich damit auch beauftragen würde.
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#4
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Mediator eine Vereinbarung schriftlich fixiert, die rechtlich auch vom Notar und letztlich dem Richter anerkannt wird. Solange alles zu meiner Zufriedenheit läuft, kann man das so machen, so mein Plan. Falls es in die falsche Richtung geht, kann man immer noch alles abbrechen und jeder nimmt sich einen Anwalt.

„ Das Haus, welches beiden zu 50% gehört, ist grundsätzlich also eigentlich vom Zugewinn ausgenommen, bzw. von einer Zugewinnberechnung.“

Das verstehe ich leider nicht. Ohne das Haus hat meine Frau keinen Zugewinn. Das wäre ja blöd von mir, wenn ich das Haus außen vor lasse.

Grüße
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#5
Hallo,
vielen Dank für die Antworten. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass der Mediator eine Vereinbarung schriftlich fixiert, die rechtlich auch vom Notar und letztlich dem Richter anerkannt wird. Solange alles zu meiner Zufriedenheit läuft, kann man das so machen, so mein Plan. Falls es in die falsche Richtung geht, kann man immer noch alles abbrechen und jeder nimmt sich einen Anwalt.

„ Das Haus, welches beiden zu 50% gehört, ist grundsätzlich also eigentlich vom Zugewinn ausgenommen, bzw. von einer Zugewinnberechnung.“

Das verstehe ich leider nicht. Ohne das Haus hat meine Frau keinen Zugewinn.
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#6
Das Haus ist Zugewinneutral. Es gehört euch sowieso schon beiden gleichermassen. Da muss nichts mehr ausgeglichen werden.

Zitat: die rechtlich auch vom Notar und letztlich dem Richter anerkannt wird

Jede Vereinbarung in den üblichen Grenzen (z.B. nichts auf Kosten von Dritten, nicht sittenwidrig etc.) wird vom Richter anerkannt, egal ob da ein Mediator oder sonstwer die Feder geführt hat.

Dazu muss sie aber in einem Scheidungsantrag als Anlage vorgelegt werden. Und das darf nur ein Anwalt. Die seltsame Aversion von Trennungsvätern gegen eine Pflicht, die sowieso unumgänglich ist, liegt auf Platz 2 oder 3 der typischen Fehler in dieser Phase. Sei gewarnt, du hast oben eine Reihe von Fehlannahmen gemacht, der Anwalt hätte dir das schell richtiggestellt.

Zugewinnausgleich Haus: Ein Ehepaar besitzt gemeinsam ein Haus, das heute 400.000 € wert ist. Beiden gehört jeweils die Hälfte. Während der Ehe ist der Wert des Hauses gestiegen. Das Haus wird nicht als gemeinsamer Vermögensgegenstand in einen gemeinsamen Topf geworfen, um ihn anschliessend aufzuteilen. Beim Zugewinnausgleich wird vielmehr das Vermögen jedes Ehegatten getrennt betrachtet. Dem Ehemann gehört eine Haushälfte im Wert von 200.000 €. Der Ehefrau gehört die andere Haushälfte im Wert von 200.000 €.

Nehmen wir an, beide hatten zu Beginn der Ehe kein Vermögen und das Haus wurde während der Ehe gemeinsam erworben. Ausserdem haben beide keine weiteren Vermögenswerte oder Schulden. Beide hätten dann Anfangvermögen 0 und Zugewinn 200.000. Beide hätten denselben Zugewinn erzielt. Deshalb muss keiner dem anderen etwas zahlen.

Ausgeglichen wird gegebenenfalls die Differenz zwischen beiden Zugewinnen, nicht das Eigentum an einzelnen Gegenständen.
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#7
Bei uns ist es nun so, dass ich einen 6 stelligen Betrag in die Ehe eingebracht habe und sie nichts. Obendrein hatte ich während der Ehezeit noch ein kleines Erbe. Wenn man diese Summen indexiert kommt einiges zusammen. Meine Frau hatte und hat kein nennenswertes Vermögen. Daher meine Annahme, dass ich vom Zugewinnausgleich profitiere. Ja, ihr gehört die Hälfte des Hauses, aber ich habe fast mein ganzes Geld in dieses Haus gesteckt, so dass ich nun keinen nennenswerten Betrag mehr auf dem Konto habe. Wenn man die Ehe nun auseinander dividieren will, muss ihr Gewinn (Hälfte des Hauses) ja mit gerechnet werden - so zumindest meine Annahme.
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#8
Dein mit in die Ehe gebrachtes Geld bleibt aussen vor. Wenn ein Ehepartner 200 000 EUR mit in die Ehe gebracht hat, und hat man nach der Eheschliessung ein Haus mit diesem Geld gekauft, das dann beiden gleichermassen gehört, das schliesslich bei der Scheidung 400 000 EUR wert ist:

Beiden gehören jeweils 200 000 EUR des Hauses. Du hast durch den Kauf dein Vermögen nicht vermehrt: Aus 200.000 EUR Geld wurde ein Hausanteil im Wert von 200.000 EUR. Die Frau hat dagegen einen Vermögenszuwachs von 200.000 EUR. Klar, vorher Null, jetzt halbes Haus. Ergebnis: Du kannst von deiner Frau einen Zugewinnausgleich von 100 000 EUR verlangen.

Die Rechnung gilt nur, wenn keine Schulden, weiteren Vermögenswerte, Schenkungen, Erbschaften oder sonstigen relevanten Veränderungen vorliegen. Für eine konkrete Berechnung müsste ausserdem geklärt werden, ob das Haus bei der Eheschliessung oder beim Kauf bereits einen anderen Wert hatte und ob die 200 000 EUR vollständig als Anfangsvermögen nachweisbar sind. Wie du siehst, lösen kleine ungenannte Informationsbröckchen oft riesige Weichen aus und ändern Sachverhalte komplett. Deshalb ist es so wichtig, dass du mit jemand im direkten Dialog und den konkreten Zahlen darüber sprichst - deinem Anwalt.
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#9
und der anwalt...stellt riesige weichen direkt auf sein konto... Big Grin
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#10
Da man ihn sowieso zwingend braucht, sollte man ihn auch nutzen.
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