10-10-2026, 15:30
Hallo zusammen,
am 1. Januar 2026 habe ich mich von der Mutter meiner beiden jüngeren Kinder getrennt. Die Kinder leben bei ihrer Mutter. Sie bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Deshalb habe ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Betreff „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ erhalten.
Das Jobcenter verlangt von mir die Einnahmen- und Ausgabenunterlagen meines Betriebs für 2024, 2025 und 2026, meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate sowie den Grundbuchauszug meiner Immobilie.
Muss ich dem Jobcenter sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegen?
Meine geschäftliche Situation sieht folgendermaßen aus:
Kann das Jobcenter die von mir eingereichten Einkommensunterlagen an das Jugendamt weitergeben? Könnte dadurch auch der Unterhalt für meinen 15-jährigen Sohn neu berechnet und erhöht werden? Darf das Jobcenter diese Informationen auch an die Mutter meines Sohnes weitergeben?
Muss ich zusätzlich Betreuungsunterhalt an die Mutter meiner beiden jüngeren Kinder zahlen?
In dem Schreiben des Jobcenters wird nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch ein möglicher Unterhaltsanspruch der Mutter angesprochen.
Eines meiner Kinder besuchte bereits den Kindergarten. Mein jüngeres Kind hat erst im September 2026 mit dem Kindergarten begonnen. In den ersten Monaten nach der Trennung wurde dieses Kind daher überwiegend von seiner Mutter betreut.
Kann ich deshalb verpflichtet sein, der Mutter zusätzlich Betreuungsunterhalt zu zahlen? Falls ja, kann dieser auch rückwirkend für die Zeit vor dem Kindergartenbeginn verlangt werden? Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, stellt sich außerdem die Frage, inwiefern die Möglichkeit der Mutter, wieder arbeiten zu gehen, einen möglichen Betreuungsunterhaltsanspruch beeinflusst.
Die Mutter meiner Kinder bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, könnte sie künftig möglicherweise Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Es erscheint mir unverhältnismäßig, dass ich wegen dieser wenigen Monate mit so umfangreichen Auskunfts-und Unterhaltsforderungen konfrontiert werde.
Die Mutter meiner Kinder hat mir über Jahre hinweg erhebliche finanzielle und persönliche Probleme bereitet. Deshalb möchte ich keine Zahlungen leisten, zu denen ich rechtlich nicht verpflichtet bin. Wenn ich gesetzlich zu bestimmten Zahlungen verpflichtet bin, möchte ich das selbstverständlich wissen und mich korrekt verhalten.
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen.
Vielen Dank im Voraus!
am 1. Januar 2026 habe ich mich von der Mutter meiner beiden jüngeren Kinder getrennt. Die Kinder leben bei ihrer Mutter. Sie bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Deshalb habe ich vom Jobcenter ein Schreiben mit dem Betreff „Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)“ erhalten.
Das Jobcenter verlangt von mir die Einnahmen- und Ausgabenunterlagen meines Betriebs für 2024, 2025 und 2026, meine Kontoauszüge der letzten sechs Monate sowie den Grundbuchauszug meiner Immobilie.
Muss ich dem Jobcenter sämtliche angeforderten Unterlagen vorlegen?
Meine geschäftliche Situation sieht folgendermaßen aus:
- 2024 habe ich mit meinem Betrieb Verlust gemacht.
- 2025 habe ich einen Gewinn von ungefähr 76.000 € erzielt.
- Für 2026 ergibt sich nach den bisherigen Berechnungen ein Gewinn von etwa 115.000 €.
Kann das Jobcenter die von mir eingereichten Einkommensunterlagen an das Jugendamt weitergeben? Könnte dadurch auch der Unterhalt für meinen 15-jährigen Sohn neu berechnet und erhöht werden? Darf das Jobcenter diese Informationen auch an die Mutter meines Sohnes weitergeben?
Muss ich zusätzlich Betreuungsunterhalt an die Mutter meiner beiden jüngeren Kinder zahlen?
In dem Schreiben des Jobcenters wird nicht nur der Unterhalt für die Kinder, sondern auch ein möglicher Unterhaltsanspruch der Mutter angesprochen.
Eines meiner Kinder besuchte bereits den Kindergarten. Mein jüngeres Kind hat erst im September 2026 mit dem Kindergarten begonnen. In den ersten Monaten nach der Trennung wurde dieses Kind daher überwiegend von seiner Mutter betreut.
Kann ich deshalb verpflichtet sein, der Mutter zusätzlich Betreuungsunterhalt zu zahlen? Falls ja, kann dieser auch rückwirkend für die Zeit vor dem Kindergartenbeginn verlangt werden? Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, stellt sich außerdem die Frage, inwiefern die Möglichkeit der Mutter, wieder arbeiten zu gehen, einen möglichen Betreuungsunterhaltsanspruch beeinflusst.
Die Mutter meiner Kinder bezieht seit etwa vier Monaten Leistungen vom Jobcenter. Da inzwischen beide Kinder den Kindergarten besuchen, könnte sie künftig möglicherweise Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit beziehen. Es erscheint mir unverhältnismäßig, dass ich wegen dieser wenigen Monate mit so umfangreichen Auskunfts-und Unterhaltsforderungen konfrontiert werde.
Die Mutter meiner Kinder hat mir über Jahre hinweg erhebliche finanzielle und persönliche Probleme bereitet. Deshalb möchte ich keine Zahlungen leisten, zu denen ich rechtlich nicht verpflichtet bin. Wenn ich gesetzlich zu bestimmten Zahlungen verpflichtet bin, möchte ich das selbstverständlich wissen und mich korrekt verhalten.
Ich würde mich sehr über eure Erfahrungen und Ratschläge freuen.
Vielen Dank im Voraus!

