14-08-2026, 14:53
In GB steht die nächste Familienrechtsreform an. Es gibt ein grosses ausführliches Konzeptpapier: https://www.gov.uk/government/consultati...n-document
Im Zentrum stehen nichteheliche Paare. Leute, die aus gutem Grund nicht heiraten wollen. Da sieht man "Regelungsbedarf". Rechte und Kassiermöglichkeiten von explizit Frauen sollen erweitert werden. Gleichberechtigung war vorgestern, es geht diesen Politheinis darum ihren eigenen dreckigen Sexismus zugunsten eines Geschlechts überall reinzuschmieren und damit ihren Mist zu begründen.
Im Text kommen dann noch die anderen Gründe: Die Untertanen weigern sich verstärkt zu heiraten und entkommen damit der Regelungswut der Juristen, was denen so gar nicht passt.
Vorgeschlagen wird, dass ab drei Jahren Zusammensein oder einem Kind dann automatisch zu eheähnlichen Verpflichtungen führt incl. Unterhaltszahlungen und Erbe. So wird der Unverheiratete plötzlich erbberechtigt. Unterhalt ist aber nur Nummer 3: Erst kommen Pflichten zu Vermögensausgleichsverfügungen und Pauschalzahlungen auf die Unverheirateten zu. Ironischerweise wird ständig betont, dass die Ansprüche nicht höher werden wie die mit Ehe. Wenn man also bei der Scheidung fünf Ohrfeigen erhält und bei der Trennung ohne Trauschein auch fünf, ist alles in Ordnung, denn man wurde nicht schlechter gestellt.
Diese Segnungen kommen automatisch. Das ist der nächste Hammer: Wer nicht will, muss ausdrücklich ablehnen und das beurkunden lassen. Und zwar BEIDE. Wenn einer sagt "nö", bleiben sie in ihrer Leichtehe. Im Text bleibt es ungeklärt, wie dieser Wahnsinn beendet werden kann. Und die Ablehnung ist auch nicht nur einfach eine Unterschrift unter dem Willen, nein, damit ist eine Offenlegung wesentlicher finanzieller Informationen verbunden. Jede Vertragspartei muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über wesentliche Informationen zur finanziellen Situation der anderen Partei aufgeklärt worden sein. Verpflichtend ist auch eine separate vorherige Rechtsberatung. Es darf einer Partei auch nicht möglich sein, auf ihr Recht auf Offenlegung und Rechtsberatung zu verzichten.
Beherrschend in diesen Beziehungen ist also künftig nicht, was die Partner unter sich ausmachen, sondern beherrschend ist ein dicker, fetter erigierter Juristenpenis, der von hinten jeden der Partner nach Belieben vergewaltigen kann und dort hineinregiert, wo die Hineinregierung absichtlich vermieden wird, denn wer das wirklich will kann heiraten.
Im Zentrum stehen nichteheliche Paare. Leute, die aus gutem Grund nicht heiraten wollen. Da sieht man "Regelungsbedarf". Rechte und Kassiermöglichkeiten von explizit Frauen sollen erweitert werden. Gleichberechtigung war vorgestern, es geht diesen Politheinis darum ihren eigenen dreckigen Sexismus zugunsten eines Geschlechts überall reinzuschmieren und damit ihren Mist zu begründen.
Im Text kommen dann noch die anderen Gründe: Die Untertanen weigern sich verstärkt zu heiraten und entkommen damit der Regelungswut der Juristen, was denen so gar nicht passt.
Vorgeschlagen wird, dass ab drei Jahren Zusammensein oder einem Kind dann automatisch zu eheähnlichen Verpflichtungen führt incl. Unterhaltszahlungen und Erbe. So wird der Unverheiratete plötzlich erbberechtigt. Unterhalt ist aber nur Nummer 3: Erst kommen Pflichten zu Vermögensausgleichsverfügungen und Pauschalzahlungen auf die Unverheirateten zu. Ironischerweise wird ständig betont, dass die Ansprüche nicht höher werden wie die mit Ehe. Wenn man also bei der Scheidung fünf Ohrfeigen erhält und bei der Trennung ohne Trauschein auch fünf, ist alles in Ordnung, denn man wurde nicht schlechter gestellt.
Diese Segnungen kommen automatisch. Das ist der nächste Hammer: Wer nicht will, muss ausdrücklich ablehnen und das beurkunden lassen. Und zwar BEIDE. Wenn einer sagt "nö", bleiben sie in ihrer Leichtehe. Im Text bleibt es ungeklärt, wie dieser Wahnsinn beendet werden kann. Und die Ablehnung ist auch nicht nur einfach eine Unterschrift unter dem Willen, nein, damit ist eine Offenlegung wesentlicher finanzieller Informationen verbunden. Jede Vertragspartei muss zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses über wesentliche Informationen zur finanziellen Situation der anderen Partei aufgeklärt worden sein. Verpflichtend ist auch eine separate vorherige Rechtsberatung. Es darf einer Partei auch nicht möglich sein, auf ihr Recht auf Offenlegung und Rechtsberatung zu verzichten.
Beherrschend in diesen Beziehungen ist also künftig nicht, was die Partner unter sich ausmachen, sondern beherrschend ist ein dicker, fetter erigierter Juristenpenis, der von hinten jeden der Partner nach Belieben vergewaltigen kann und dort hineinregiert, wo die Hineinregierung absichtlich vermieden wird, denn wer das wirklich will kann heiraten.

