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Frage zum Prozessrisiko bei Vermögensminderung im Zugewinnausgleich (Verbundverfahren
#1
Hallo,

Ich würde mich über Einschätzungen von Leuten freuen, die ein ähnliches Verfahren hatten oder Erfahrung damit haben.
Bei mir geht es im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens um den Zugewinnausgleich.
Zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags ist mein Kontoguthaben von ungefähr 120.000 € auf etwa 60.000 € gesunken. Die Gegenseite beruft sich deshalb auf § 1375 Abs. 2 BGB und meint, ich müsse die Vermögensminderung beweisen.
Ich habe damals eine Excel erstellt, in der ich bewusst nur Ausgaben aufgenommen habe, die ich durch Rechnungen, Kontoauszüge oder beides belegen kann. Die Aufstellung erklärt etwa 45.000 € des Kontorückgangs.
Darin enthalten sind unter anderem:
Miete der neuen Wohnung,
Unterhaltszahlungen,
Kreditraten für das gemeinsame Haus,
Strom, Versicherungen usw.,
Anwaltskosten,
Einrichtung der neuen Wohnung,
Auto und Rennrad (die im Zugewinnausgleich natürlich als Aktivvermögen mit ihrem Zeitwert wieder angesetzt werden und nicht doppelt berücksichtigt werden sollen).
Die Excel war nie als vollständige Haushaltsrechnung gedacht, sondern als belegbare Mindestaufstellung. Ich habe ganz bewusst viele Ausgaben nicht aufgenommen, weil ich dafür keine vollständigen Einzelbelege mehr habe, z. B.:
Barzahlungen,
Zigaretten,
bar bezahlten Kraftstoff,
Kleidung ohne aufgehobene Kassenzettel,
Friseur,
Geschenke,
Kino, Bücher, Amazon-Filme,
Ausflüge mit den Kindern (Hallenbad, Indoorspielplatz, Eis usw.),
sonstige Freizeit- und Alltagsausgaben.
Außerdem habe ich Lebensmittel, Drogerie, Haushaltsbedarf usw. nur pauschal mit 13.000 € für etwa ein Jahr angesetzt.
Es verbleibt dadurch ein rechnerischer "ungeklärter" Rest von etwa 18.000 €.
Die Gegenseite schreibt sinngemäß, die Excel reiche nicht aus, die Beweislast liege bei mir und ich hätte diese Ausgaben aus meinem Einkommen bezahlen müssen.
Meine Fragen wären:
Wie schätzt ihr das Prozessrisiko ein? Ist es realistisch, dass ein Gericht den kompletten Restbetrag von 18.000 € fiktiv wieder meinem Vermögen zurechnet, obwohl die übrigen 45.000 € belegbar sind und es sich bei den fehlenden Positionen um normale Lebensführung handelt?
Hat jemand Erfahrung damit, wie detailliert Gerichte bei einer solchen Vermögensminderung den Nachweis verlangen? Erwartet ein Gericht wirklich Kassenzettel und Einzelbelege für alltägliche Lebenshaltung oder reicht eine insgesamt nachvollziehbare und glaubhafte Erklärung?
Hat jemand Erfahrungen mit den Kosten eines solchen Streits im Scheidungsverbundverfahren? Meine eigene Anwältin will mich in einen Vergleich drängen, ich tue mich schwer einzuschätzen, wie hoch das tatsächliche Prozessrisiko und die zusätzlichen Kosten eines Verfahrens wären.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
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#2
Wenn versucht wird, dir mit § 1375 Abs. 2 BGB eine illoyale Vermögensverringerung vorzuwerfen, ist das ein häufiger Standardvorwurf, ein Textbaustein.
Unentgeltliche Zuwendungen durch dich fanden aber nicht statt, Verfügungen in Benachteiligungsabsicht auch nicht, Verschwendung (etwa das berühmte Spielcasino). Also deklariert man einfach trennungsbedingte Mehrkosten als Verschwendung und lacht sich eins, denn du musst dich dran abarbeiten. Das Problem ist wie immer die im Paragrafen festgeschriebene Beweislastumkehr (ein typisches Kennzeichen des Unterhaltsmaximierungsprinzips), die natürlich zur Standardreaktion der Gegenseite führt, nämlich die Nachweise zu bestreiten. Soweit ist alles 08/15.

Eine Excel-Tabelle reicht in der Tat nicht aus. Da kann jeder alles reinschreiben. Ein Nachweis umfasst auch BELEGE. Das Gericht erwartet in diesem Zusammenhang aber keine Kassenzettel von Bagatellausgaben. Aber die grossen Brocken sollten nachweisbar sind und das ist ja auch kein Problem, Dinge wie Anwaltskosten oder die Kaution für eine neue Wohnung sind ja leicht belegbar. Genau dafür sind solche Reserven da. Sie sind nicht dafür da, unangetastet zu bleiben, während der Besitzer des Geldhaufens hungert. Auch der Nachweis, dass diese notwendigen Kosten nicht durch laufendes Einkommen gedeckt werden konnten ist leicht zu führen, dein Einkommen und was davon nach Unterhalt übrig bleibt dürfte ja wohl längst bis auf die letzte Kommastelle unbestritten und bekannt sein. Wem z.B. 2000 EUR bleiben und eine Mietkaution in Höhe von 4000 zu bezahlen hat, was soll da noch darüber hinaus nachgewiesen werden?
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#3
Die großen Brocken kann man sehr leicht belegen. Mietvertrag liegt vor, wurde monatlich abgebucht. Kindesunterhalt, Kreditraten, Versicherungen, Anwaltsrechnungen, Nebenkosten für 2 Haushalte. Darüber hinaus kann ich sogar viele Ausgaben für Kleidung, Benzin, Urlaub usw. mit Abbuchung vom Konto belegen. Das wird alles weggewischt. Ich habe die Belege bisher der Gegenseite nicht zur Verfügung gestellt. Ich bekomme von meiner Anwältin nicht wirklich ne vernünftige Antwort, ob ich das ganze Paket mit den Belegen jetzt schnüren sollte und wir das der Gegenseite vor die Füße kippen.
Es bleibt ein Rest von ca. 17 bis 18k, den ich nicht direkt belegen kann, weil ich nicht wenn ich in die Kneipe gehe oder zum Friseur oder mit den Kindern einen Ausflug mache oder ein Hochzeitsgeschenk mache, mir ne Quittung geben lasse. Ich kann das nur erklären und dann ist die Frage ob ein Richter das plausibel findet oder einfach sagt, das glaube ich nicht, das wurde illoyal beseitegeschafft.
Im Moment ist die Situation die, dass die gegnerische Anwältin sagt, mir reicht das nicht. Ihr seid in der Beweislast und wenn ihr das nicht beweisen könnt, rechnen wir mit einem fiktiven Kontostand.
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#4
Da du auch vor Gericht die Belege vorweisen musst (siehe Beweislastumkehr), kannst du die auch jetzt zusammenpacken. Und gesetzt den unwahrscheinlich Fall, dass es vor Gericht geht, dort schlecht für dich läuft und der Kleinkram nicht anerkannt wird, so sind doch die grossen Beträge nachgewiesen und die durchsetzbare Forderung wird kleiner.

Die Beweislast hat Grenzen. Es gibt keine Belegpflicht für jede Ausgabe. Bei alltäglichen Ausgaben kann man auch nicht von Verschwendung oder Verringerung ausgehen. Das Argument der Gegenseite wird dann sein, du hättest einfach alle privaten Ausgaben dorthin verschoben. Die Plausibilität davon steht und fällt mit der Höhe deines verbliebenen Nettoeinkommens. Da kannst du z.B. (mit Nachweisen) argumentieren, dass von deinem Nettoeinkommen nichts übrig ist.

Wie alle suchst du einen festen Grund, um drauf zu stehen. Den gibt es nicht, den gibt es nie. Ein Gegenanwalt wird das immer gerne in ein Gerichtsverfahren eintreten, es bringt ihm ja Geld. Der Richter wird viel nach Ermessen entscheiden.

Handele nicht nach "wie erreiche ich Ziel X", sondern handle nach "was ist die Optimallinie".
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#5
Hi Blan,
ich bin auch gerade in der Vermögensauseinandersetzung (allerdings nicht im Verbund) und tatsächlich ist zwar die grundsätzliche Mechanik recht simpel; die Beweisführung und das Streit-/Diskussionsrisiko sind sehr hoch. Deshalb (und wegen des RVG) drängen auch immer alle auf einen Vergleich - kein Richter will da wirklich ein Urteil schreiben und verargumentieren, ob der Beweis des Anfangsvermögens aufgrund zweier Postkarten von 1998 jetzt erbracht ist, oder nicht.
Auch, wie in deinem Fall, die Vermögensminderung zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags ist so ein Thema, wo kein Richter ein Urteil schreiben möchte. War die Ausgabe jetzt gerechtfertigt (z.B. Einrichtung neuer Wohnung) oder war es schon Verschwendung (mussten es wirklich Designer-Möbel sein?)? Meine Anwältin hat mir mal als Richtwert gegeben, dass 10-15 tsd EUR meist problemlos wären; darüber wird idR angefangen zu diskutieren. Und der Diskussionsumfang sind eben nicht nur die ca. 18k EUR, die du nicht belegen kannst, sondern die Gesamte Minderungssumme! Im Zweifel geht es darum, ob dir die vollen 60k EUR fiktiv als Endvermögen wieder oben drauf gerechnet werden.
Wie du nun vorgehen sollst, ist schwer zu sagen, wenn deine Anwältin dich gerade hängen lässt. Hast du schon die Vermögensaufstellung nebst Belegen von der Gegenseite? Für gewöhnlich ist das der erste Schritt, dass beide Seiten ihre Aufstellung machen und sie mit den Belegen ausgetauscht werden. Danach beginnt das Beharken und in Frage stellen. Oder man findet eine Einigung.
Noch etwas: vor Gericht ausgetragene, strittige Vermögensauseinandersetzungen haben den Ruf, sehr sehr lange zu dauern. Drei Jahre sind wohl keine Seltenheit. Kann also sein, dass wenn ihr euch nicht einigt, das ganze abgetrennt wird. Verzinst wird ab Rechtskraft der Scheidung.
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#6
Was ich mir an Möbeln und ein paar Elektrogeräten für die neue Wohnung angeschafft habe ist als Aktivposten in meiner Vermögensaufstellung genannt. Wir haben da sogar die pauschalen Werte der Gegenseite akzeptiert. Auch das Auto, das ich mir kaufen musste, weil meine Ex die Familienkutsche behalten hat, ist natürlich ein Aktivposten. Ein Teil des "ausgegeben" Geldes ist also nichtmal "weg", sondern jetzt eben in Form eines Autos da, dass ja auch was Wert ist
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