Hallo,
Ich würde mich über Einschätzungen von Leuten freuen, die ein ähnliches Verfahren hatten oder Erfahrung damit haben.
Bei mir geht es im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens um den Zugewinnausgleich.
Zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags ist mein Kontoguthaben von ungefähr 120.000 € auf etwa 60.000 € gesunken. Die Gegenseite beruft sich deshalb auf § 1375 Abs. 2 BGB und meint, ich müsse die Vermögensminderung beweisen.
Ich habe damals eine Excel erstellt, in der ich bewusst nur Ausgaben aufgenommen habe, die ich durch Rechnungen, Kontoauszüge oder beides belegen kann. Die Aufstellung erklärt etwa 45.000 € des Kontorückgangs.
Darin enthalten sind unter anderem:
Miete der neuen Wohnung,
Unterhaltszahlungen,
Kreditraten für das gemeinsame Haus,
Strom, Versicherungen usw.,
Anwaltskosten,
Einrichtung der neuen Wohnung,
Auto und Rennrad (die im Zugewinnausgleich natürlich als Aktivvermögen mit ihrem Zeitwert wieder angesetzt werden und nicht doppelt berücksichtigt werden sollen).
Die Excel war nie als vollständige Haushaltsrechnung gedacht, sondern als belegbare Mindestaufstellung. Ich habe ganz bewusst viele Ausgaben nicht aufgenommen, weil ich dafür keine vollständigen Einzelbelege mehr habe, z. B.:
Barzahlungen,
Zigaretten,
bar bezahlten Kraftstoff,
Kleidung ohne aufgehobene Kassenzettel,
Friseur,
Geschenke,
Kino, Bücher, Amazon-Filme,
Ausflüge mit den Kindern (Hallenbad, Indoorspielplatz, Eis usw.),
sonstige Freizeit- und Alltagsausgaben.
Außerdem habe ich Lebensmittel, Drogerie, Haushaltsbedarf usw. nur pauschal mit 13.000 € für etwa ein Jahr angesetzt.
Es verbleibt dadurch ein rechnerischer "ungeklärter" Rest von etwa 18.000 €.
Die Gegenseite schreibt sinngemäß, die Excel reiche nicht aus, die Beweislast liege bei mir und ich hätte diese Ausgaben aus meinem Einkommen bezahlen müssen.
Meine Fragen wären:
Wie schätzt ihr das Prozessrisiko ein? Ist es realistisch, dass ein Gericht den kompletten Restbetrag von 18.000 € fiktiv wieder meinem Vermögen zurechnet, obwohl die übrigen 45.000 € belegbar sind und es sich bei den fehlenden Positionen um normale Lebensführung handelt?
Hat jemand Erfahrung damit, wie detailliert Gerichte bei einer solchen Vermögensminderung den Nachweis verlangen? Erwartet ein Gericht wirklich Kassenzettel und Einzelbelege für alltägliche Lebenshaltung oder reicht eine insgesamt nachvollziehbare und glaubhafte Erklärung?
Hat jemand Erfahrungen mit den Kosten eines solchen Streits im Scheidungsverbundverfahren? Meine eigene Anwältin will mich in einen Vergleich drängen, ich tue mich schwer einzuschätzen, wie hoch das tatsächliche Prozessrisiko und die zusätzlichen Kosten eines Verfahrens wären.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!
Ich würde mich über Einschätzungen von Leuten freuen, die ein ähnliches Verfahren hatten oder Erfahrung damit haben.
Bei mir geht es im Rahmen des Scheidungsverbundverfahrens um den Zugewinnausgleich.
Zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags ist mein Kontoguthaben von ungefähr 120.000 € auf etwa 60.000 € gesunken. Die Gegenseite beruft sich deshalb auf § 1375 Abs. 2 BGB und meint, ich müsse die Vermögensminderung beweisen.
Ich habe damals eine Excel erstellt, in der ich bewusst nur Ausgaben aufgenommen habe, die ich durch Rechnungen, Kontoauszüge oder beides belegen kann. Die Aufstellung erklärt etwa 45.000 € des Kontorückgangs.
Darin enthalten sind unter anderem:
Miete der neuen Wohnung,
Unterhaltszahlungen,
Kreditraten für das gemeinsame Haus,
Strom, Versicherungen usw.,
Anwaltskosten,
Einrichtung der neuen Wohnung,
Auto und Rennrad (die im Zugewinnausgleich natürlich als Aktivvermögen mit ihrem Zeitwert wieder angesetzt werden und nicht doppelt berücksichtigt werden sollen).
Die Excel war nie als vollständige Haushaltsrechnung gedacht, sondern als belegbare Mindestaufstellung. Ich habe ganz bewusst viele Ausgaben nicht aufgenommen, weil ich dafür keine vollständigen Einzelbelege mehr habe, z. B.:
Barzahlungen,
Zigaretten,
bar bezahlten Kraftstoff,
Kleidung ohne aufgehobene Kassenzettel,
Friseur,
Geschenke,
Kino, Bücher, Amazon-Filme,
Ausflüge mit den Kindern (Hallenbad, Indoorspielplatz, Eis usw.),
sonstige Freizeit- und Alltagsausgaben.
Außerdem habe ich Lebensmittel, Drogerie, Haushaltsbedarf usw. nur pauschal mit 13.000 € für etwa ein Jahr angesetzt.
Es verbleibt dadurch ein rechnerischer "ungeklärter" Rest von etwa 18.000 €.
Die Gegenseite schreibt sinngemäß, die Excel reiche nicht aus, die Beweislast liege bei mir und ich hätte diese Ausgaben aus meinem Einkommen bezahlen müssen.
Meine Fragen wären:
Wie schätzt ihr das Prozessrisiko ein? Ist es realistisch, dass ein Gericht den kompletten Restbetrag von 18.000 € fiktiv wieder meinem Vermögen zurechnet, obwohl die übrigen 45.000 € belegbar sind und es sich bei den fehlenden Positionen um normale Lebensführung handelt?
Hat jemand Erfahrung damit, wie detailliert Gerichte bei einer solchen Vermögensminderung den Nachweis verlangen? Erwartet ein Gericht wirklich Kassenzettel und Einzelbelege für alltägliche Lebenshaltung oder reicht eine insgesamt nachvollziehbare und glaubhafte Erklärung?
Hat jemand Erfahrungen mit den Kosten eines solchen Streits im Scheidungsverbundverfahren? Meine eigene Anwältin will mich in einen Vergleich drängen, ich tue mich schwer einzuschätzen, wie hoch das tatsächliche Prozessrisiko und die zusätzlichen Kosten eines Verfahrens wären.
Vielen Dank für eure Einschätzungen!

