25-07-2026, 17:05
Der aktuelle Stand beim Wechselmodell.
Gesetzlicher Regelfall:
Gesetzlich geregelt, bevorzugt, aber nicht zum Standard-Regelfall erklärt:
Deutschland reiht sich ein in die Länder Südosteuropas und dem Balkan mit gesetzlicher Nichtexistenz und traditionellen Rollenbildern. Wechselmodell als Ausnahme und aufgrund privater Vereinbarung, selten durch ein Gericht angeordnet.
Gesetzlicher Regelfall:
- Belgien seit 2006. Bei Nichteinigung der Eltern muss die Verteilung der Betreuung zu gleichen Teilen (Wechselmodell) vorrangig geprüft werden, wenn auch nur ein Elternteil dies beantragt. https://www.kanzlei-goeke.de/das-wechsel...uf-europa/
- Schweden. Seit 1998 und einer Erweiterung 2006 kann das Wechselmodell (Växelvist boende) gerichtlich angeordnet werden, auch gegen den Willen eines Elternteils. Mehr als die Hälfte aller Trennungskinder leben dort in diesem Modell. https://www.deutscher-familienverband.de...und-vater/ (interessanterweise ein CDU-Politiker, der darüber schreibt)
- Spanien. In den Regionen unterschiedliche Praxis, aber der spanische Oberste Gerichtshof hat das Wechselmodell (custodia compartida) als den normalen Regelzustand nach Trennungen festgelegt. https://ejaso.com/conocimiento/guarda-y-...al-supremo
- Norwegen. Rechtlich verankert, wird von Gerichten auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Wie sonst auch ist das bekannt, deshalb kommt es kaum zu verfahren, die Eltern wissen wie es ausgeht und einigen sich vorher. Es wird auch untersucht: https://www.doppelresidenz.at/wp-content...tudie.docx
- Italien. Wechselmodell seit 2006 als gesetzlicher Regelfall verankert, wenn das Kindeswohl nicht dagegen spricht. https://www.bundestag.de/resource/blob/5...f-data.pdf
- Dänemark, Finnland, Frankreich: Gesetzlich verankert und als Normalfall betrachtet.
- Europa: In der Parlamentarischen Versammlung des Europarates haben sich die Vertreter aus 46 Mitgliedstaaten in ihrer Resolution 2079 vom 2. Oktober 2015 einstimmig für die Einführung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall ausgesprochen. Auch Artikel 9 Absatz 3 und Artikel 18 Absatz 1 der UN-Kinderrechtskonvention geben dem Kind einen Anspruch auf Umgang mit beiden Eltern, da dies dem Kindeswohl dient. Seine stärkste und sicherste Verwirklichung findet dieser Anspruch im Wechselmodell als gesetzlichem Regelfall. Drauf geschissen hat der Staat, der sonst immer am eifrigsten Resolutionen umsetzt. https://www.bundestag.de/resource/blob/5...056-18-pdf
Gesetzlich geregelt, bevorzugt, aber nicht zum Standard-Regelfall erklärt:
- Niederlande. Seit 2009 gilt das Prinzip der gleichwertigen Elternschaft. Das Gesetz schreibt vor, dass der Elternplan nach einer Trennung das Recht des Kindes auf eine gleichwertige Betreuung durch beide Eltern berücksichtigen muss.
- Kanada. Seit 2021 kennt das Bundesrecht den Begriff "parenting time" statt einer Sorgerechtszuweisung mit Residenzmodell.
- USA. Ländersache. Kentucky und Arizona mit Bevorzugung von Betreuung mit annähernd gleicher Betreuungszeiten.
- Australien. Gerichte prüfen "equal shared parental responsibility", Wechselmodell nicht automatisch, aber einer der Standardfälle.
- Mexiko. Regional unterschiedlich. In Puebla, Mexiko-Stadt custodia compartida) explizit im Gesetz verankert. In Mexiko-Stadt gilt sie bei Scheidungen gesetzlich sogar als vorrangige "Regelvorschrift". Die anderen ziehen nach, die höchste Rechtsprechung stellt das Wechselmodell inzwischen auf eine Stufe mit dem Residenzmodell. https://www.revista-aji.com/wp-content/u...4-1463.pdf , Art. 283 Abs. IIa.
- Estland, Litauen, Lettland, Tschechien - in Estland am weitesten beim Prinzip der gleichwertigen Elternschaft.
Deutschland reiht sich ein in die Länder Südosteuropas und dem Balkan mit gesetzlicher Nichtexistenz und traditionellen Rollenbildern. Wechselmodell als Ausnahme und aufgrund privater Vereinbarung, selten durch ein Gericht angeordnet.

