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1. Arbeitgeber (Konzern) in schwieriger wirtschaftlicher Lage
2. Umstrukturierung/Stellenabbau angekündigt (keine konkreten Pläne veröffentlicht)
3. Ich habe 2 Kinder, Betreue ca. 40-50% (viel am WE). Zahle zusätzliches Haushaltsgeld (<1000€) an Ex
4. Keine Titel
5. Sonst keine Trennungskosten
6. Arbeitgeber kennt meine Situation nicht!
Frage in die Runde: soll ich dem AG/HR mitteilen das ich offiziell Unterhaltspflichtig bin und die Kinder im Wechselmodell betreue?
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Der AG wird von der Existenz der Kinder wissen, damit ist schon klar das du den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig bist. Hier macht es keinen Unterschied, ob in einer intakten Ehe, oder getrennt, oder wie auch immer euer Betreuung und Beziehungsmodell aussieht.
Einen Unterschied kann es machen, wenn du gesetzlich verpflichtet bist der Ex Unterhalt zu zahlen. Einfach wird es mit Urteil. Eine einvernehmliche Regelung kann klappen wird diskutiert werden müssen. Das Stichwort "Haushaltsgeld" klingt aber nach einer freiwilligen Zuwendung und könnte bei der Berücksichtigung abgelehnt werden.
Wenn du unbedingt was melden willst, dann sehr allgemein: "Ich möchte mitteilen, dass neben meinen bereits bekannten Unterhaltspflichten gegenüber meinen Kindern auch eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber meiner getrennt lebenden bzw. geschiedenen Ehefrau besteht.".
Aber alles steht und fällt damit, welche Parameter überhaupt für die Sozialauswahl betrachtet werden. Meistens reicht die Anzahl der Kinder und fertig.
Bist du anonymer Mitarbeiter 1234, oder hat der AG ein explizites Interesse genau dich zu halten?
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23-07-2026, 10:34
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 23-07-2026, 10:38 von FlipFlop.)
Danke Dir.
1. Genau. Über die HR Systeme sind die Kinder gemeldet
2. Es gibt nichts offizielles zwischen Ex und mir. Alles einvernehmlich "geregelt"
3. Unterhalt an Ex gibts nicht
4. Parameter Sozialauswahl: genau da hab ich leider den blinden Fleck. Entweder Proaktiv etwas melden das man gernicht erst "in Betracht " kommt. Oder etwas melden und gefahr zu laufen in die Kategorie zu fallen:"mit dem kann man alles machen, der hat Angst den Job zu verlieren".
Ansonsten dürfte meine Sozialauswahl nicht sooo schlecht sein: > 15 Jahre dabei. Explizites Interesse mich zu behalten: seitens direktem Vorgesetzten Ja. Alles darüber unbekannt.
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(23-07-2026, 07:16)FlipFlop schrieb: Frage in die Runde: soll ich dem AG/HR mitteilen das ich offiziell Unterhaltspflichtig bin und die Kinder im Wechselmodell betreue?
Ja, das kann für eine etwaige Sozialauswahl schon Sinn machen. -> Mitteilung zu deinen gesetzlichen Unterhaltspflichten gemäß § 1 Abs. 3 KSchG an deinen Arbeitgeber. Wechselmodell wird ihn nicht interessieren.