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Grundgesetzdiskussion
#7
(28-05-2009, 02:13)Vater schrieb: Artikel 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

Der Schutz ist vor vielen Jahren aufgehoben worden. Jeder Partner kann ohne Angabe von Gründen die Ehe und damit auch die Familie zerstören. Dementsprechend machen immer mehr Leute davon Gebrauch. Auch die Monagamie ist im Prinzip aufgehoben. Fast jeder hat im Laufe seines Lebens nicht mehr einen Partner sondern mehrere. Nicht gleichzeitig, aber nacheinander. Die Rechtsprechung hat darüber hinaus die Ehe und auch die Gründung der Familie, sprich Kinderkriegen, zum schadenstiftenden Ereignis degradiert, für das der Mann zum Schadenersatzpflichtigen erklärt worden ist.
Die sich dem anschließenden Absätze des Artikels sind dem untergeordnet. Da es die Basis nicht mehr gibt, die Familie unter dem Schutz des Staates, zerfleddern auch die anderen Regeln bis zur Unkenntlichkeit.
Es gibt viele verzweifelte Versuche, das zu heilen. So die Erklärung, da wo Kinder seien, sei Familie. Dabei handelt es sich aber nur um plumpen Etikettenschwindel, auf den niemand mehr hereinfallen sollte.
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