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BGH XII ZR 78/08: Unbefristeter Krankenunterhalt, private Altersvorsorge
#8
(28-05-2009, 19:01)p schrieb:
(28-05-2009, 15:24)borni schrieb: Bei einem Nettoeinkommen von 2.500 € wird er die 103 € Unterhalt sicherlich verschmerzen können.

Vielleicht in diesem Fall. Aber da es ein Grundsatzurteil war, gibts tausend andere Fälle, wo Dank BGH wesentlich mehr Geld länger fliesst. Nämlich bis zum Tod und darüber hinaus.
Ich wiederhole mich nur ungerne, doch hatte ich schon vor der Reform vor diesem 1572 gewarnt. Dieser läßt Tür und Tor offen!
Ok, hier in diesem Fall ist es eine wirklich schwere Erkrankung. Die Gefahr, die ich eher sehe ist einfach, dass in Zukunft, auch in Bezug zu diesem neuen BGH-Urteil, Mißbrauch betrieben wird.
Aufgrund unserer deutschen Frauenpolitik wird sich jede UHN mal eben ein Schreiben von ihrer PsychotherapeutIn aufsetzen lassen, dass sie arbeitsunfähig ist. Dann darf sich Unterhaltsknecht überlegen, ob er einen Antrag für ein sauteures Gutachten stellt, welches dieses Schreiben der freundlichen PsychotherapeutIn in Frage stellt.

p hat jetzt hier, meiner Meinung nach, etwas überzogen, doch wird es weiter ein Wischiwaschi bleiben, wie wir es kennen.

Der immer so heraufgeschworene Einzelfall wird zum Regelfall!

Und wer verdient daran? Wink

Und bei dieser ganzen Klagerei beim OLG und dem BGH wird die Sache immer undurchsichtiger und unverständlicher.

Das ist gewolltExclamation
Und wer es nicht glauben mag, frächt mich. Big Grin

Da gab es eine Zeit, wo eine FledermäusIn meinte, jetzt muß das vom OLG bestätigte AG-Urteil angefochten werden, weil ihre MandantIn ja immer noch krank ist. Eine Abänderungsklage des vom AG und des OLG bestätigten Urteils wurde somit in den Raum gestellt.

Und *schwupps*, aus welchen Gründen auch immer, konnte Muddi innerhalb eines Monats doch plötzlich doch eine Erwerbstätigkeit annehmen. Huh
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RE: BGH urteilt heute bezüglich Krankenunterhalt - von blue - 28-05-2009, 20:36
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