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Steuer und Erwachsenenunterhalt
#2
Ich habs mit Elster jetzt mal durchgerechnet.
Laut der Saftware wirkt sich der Unterhalt für das volljährige Kind nicht aus.
Die Berechnung ist exakt gleich mit der Berechnung ohne Anlage U.
Kann das sein ?
Erwachsenenunterhalt muß doch irgendwie anerkannt werden ????????????????????????!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Hab inzwischen Antwort aus einem Steuerforum:

"Auch für volljährige Kinder kann u.U. noch jemand Kindergeld bekommen...in dem Fall gibt's auch keine absetzbaren Unterhaltsleistungen, das ist dann noch wie beim Kindsunterhalt."

"Kindergeld ist Kindergeld...Anspruch hat nicht das Kind sondern die Eltern FÜR das Kind. Solange IRGEND jemand Anspruch auf Kindergeld für das Kind hat, wird's wohl nix"

Schöne Scheiße, hoffentlich machen die Kids so schnell wie möglich eigene Kohle..........
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Nachrichten in diesem Thema
Steuer und Erwachsenenunterhalt - von Backfire - 26-05-2009, 07:29
RE: Steuer und Erwachsenenunterhalt - von Backfire - 26-05-2009, 08:39
RE: Steuer und Erwachsenenunterhalt - von p__ - 26-05-2009, 10:38

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