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Mitteilung über den Eintritt der Volljährigkeit
#1
Das kleinste von 2 Kindern ist nun endlich 18 Jahre alt geworden. Aus diesem besonderen Anlass hat das Jugendamt mich angeschrieben, was sie seit Jahren nicht mehr taten, und mir mitgeteilt, dass die Beistandsschaft beendet ist.

Nun heißt es im Schreiben:
"Es bestehen Unterhaltsrückstände, welche Ihrem Sohn (die Tochter - 20 Jahre alt -  haben sie vergessen) zustehen. Weitere Rückstände bestehen bei den öffentlichen Leistungsträgern, wie dem Jobcenter und der Unterhaltsvorschusskasse, aufgrund gewährter Unterhaltsvorschussleistungen. Das Landesamt für Finanzen wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Mit freundlichen Grüßen"

Das Jugendamt habe ich ziemlich gut überstanden und in den Knast musste ich auch nicht. Der §170 Stgb ist nicht mehr anwendbar. Das sieht ja so schlecht nicht aus.

Was hat denn das Landesamt für Finanzen für scharfe Waffen? Was könnte auf mich zukommen?
(Ich tendiere eh dahingehend mich tot zu stellen und auf eine Klage zu warten)
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#2
Ich würde mich zurücklehnen und abwarten. Zunächst müssen sie ja eine Forderung beziffern - möglicherweise ist das eine Summe, die man begleichen und sich dafür Frieden kaufen kann.

An scharfen Waffen werden die das übliche Vollstreckungs-Instrumentarium auffahren wollen.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#3
(09-04-2024, 18:21)Leutnant Dino schrieb: Der §170 Stgb ist nicht mehr anwendbar.

Doch, die Verjährungsfrist ist noch nicht um. Anzeigen und Verurteilungen sind weiterhin möglich, wenn die sonstigen Voraussetzungen gegeben sind.

(09-04-2024, 18:21)Leutnant Dino schrieb: Was hat denn das Landesamt für Finanzen für scharfe Waffen? Was könnte auf mich zukommen?
(Ich tendiere eh dahingehend mich tot zu stellen und auf eine Klage zu warten)

Auch mit dem Ende der Beistandschaft wird Forderungsbeitreibung von Unterhaltsschulden fortgesetzt oder begonnen, wenn noch nicht passiert. Aber nur in Höhe des gezahlten Unterhaltsvorschusses und nur, wenn auch etwas tituliert war. Nicht gezahlte Differenz zwischen Unterhaltsvorschuss und tituliertem Unterhalt kann und muss das Kind selbst eintreiben. Es kann aber auch ein Forderungsübergang zu einem Dritten stattfinden, wenn das Kind selber Sozialleistungen kassieren will. Dann treibt dieser Dritte bei dir ein.  Die Verjährung ist für diese Schulden gehemmt bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres eines Kindes (§ 207 BGB, wurde ständig verlängert), das heisst, dass die Frist erst mit dem 21. Lebensjahr beginnt und Verjährung frühestens mit 24 eintreten kann.

Die Beitreibung für die Unterhaltsvorschuss-Schulden, also die Schulden beim Staat und nicht beim Kind übernimmt ab Volljährigkeit normalerweise nicht mehr das Jugendamt. Das machen dann die Stadtkämmereien oder wie bei dir ein Landesamt für Finanzen. Die sind normalerweise mehr hinter dem Geld her, weils der eigene Haushalt ist. Es geht den üblichen Gang der Dinge. Forderung, Pfändung, Vermögensauskunft. Danach kommt im jährlichen Rhythmus eine Schuldenaufstellung mit Zahlungsaufforderung. Die wird automatisch verschickt, damit nichts verjährt. Vermögensauskunft versuchen sie auch gerne wieder, kann alle zwei Jahre oder mittlerweile jedes Jahr gefordert werden, steht irgendwo in der ZPO. Rechne nicht damit, dass die das einfach einstellen. Die Schulden wird man vererben. Das ist sehr praktisch, man kann sich also gut darauf einstellen.

Das Leben als offizieller Pleitier ist ja bekannt und oft thematisiert. Energie braucht man dann keine mehr in die Sache stecken. Texte von dir werden in der Regel unbeantwortet abgeheftet. Es ist egal, ob und was man sagt. Müssen tut man irgendwann nur eines, die Vermögensauskunft abgeben. Achja, zahlen kann man auch. Hätt ich fast vergessen, daran denke ich nie :-)

Gab es beim grösseren Kind mal irgendwelche Versuche, Geld zu holen? Kontaktversuche als Geldkassiervorspiel, vom Kind selber?
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#4
(09-04-2024, 20:09)p__ schrieb: Gab es beim grösseren Kind mal irgendwelche Versuche, Geld zu holen? Kontaktversuche als Geldkassiervorspiel, vom Kind selber?

Der Knabe hat es vor einigen Jahren mal versucht, aber ich habe geblockt. Mama und Tochter haben es nie probiert. Das finde ich gut. Ich will keinen Kontakt haben, weil ich darin keinen Sinn sehe. Für mich gibt es keinen Mehrwert. Ich weiß weder wo diese Familie wohnt, noch was sie machen.
---
Ich fasse mal zusammen: Das Landesamt für Finanzen ist deutlich schärfer als das Jugendamt mit einer gleichen bzw. ähnlichen Prozedur. Es ändert sich also nicht viel, außer dass der Absender ein anderer ist. Gut zu wissen. Dann geht das Spiel weiter. Eine schöne, sportliche Aufgabe.

Danke für Deine umfassende Auskunft! Ich werde über die weiteren Vorgänge berichten Smile
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#5
Dann werden Schulden beim Kind eher nicht durch das Kind eingetrieben. Da sich auch kein Dritter gemeldet hat oder sonstige Auskünfte gefordert wurden (z.B. für einen Bafög-Antrag) lässt auf keine oder keine besondere Ausbildung oder gar Studium schliessen, also auch später keine neuen Forderungen mehr. Dieser Teil der Schulden wird dann wohl in sechs Jahren verjähren. Der Rest sicher nicht.
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#6
(09-04-2024, 21:04)p__ schrieb: Dieser Teil der Schulden wird dann wohl in sechs Jahren verjähren. Der Rest sicher nicht.

Die Schulden sind mir egal. Ich habe genug Schulden aus den Klagen durch das MM und die unbefristeten Titel von Mama und der 3. Ehefrau. Ich habe immer noch kein Konto und ich wohne seit Jahren zur möbilierten Untermiete. Es wird sich de facto nichts ändern.
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#7
Das Zeug verjährt alles, wenn sie nichts fordern. Fordern = Gerichtlicher Mahnbescheid. Ein einfaches Mahnschreiben reicht nicht aus, damit die Verjährung gehemmt wird.

Landesamt für Finanzen oder Stadtkämmerei machen das aber. Es passiert zwar nichts, aber die Schuldenaufstellung erweitert sich um jährliche Gerichtsvollzieherkosten. Erfreulich, denn das zahlt bei Unpfändbaren die Staatskasse.
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#8
Moin
Auch von mir dir alles gute.
Du hattest mir vor 12 Jahren geholfen.
Mach weiter so.
Grüsse
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#9
18Jahre sind schon seit deinem ersten Kind vergangen Wahnsinn.Wünsche dir weiterhin alles Gute und bedanke mich für deinen Artikel "Der Trennungs- und Scheidungsratgeber" hat mir über 25.000 eingespart.
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#10
Die Zeit vergeht ziemlich flott. Gestern hatte ich noch Haare und heute trage ich Glatze Smile Und ins Gras beißen wir alle und zum Glück auch die Frauen

(09-04-2024, 21:23)p__ schrieb: ... aber die Schuldenaufstellung erweitert sich um jährliche Gerichtsvollzieherkosten. Erfreulich, denn das zahlt bei Unpfändbaren die Staatskasse.

Mich hat der Gerichtsvollzieher bisher 2mal besucht, ist aber schon eine Weile her. War aber ganz easy. Bei mir steht eh nicht viel in der Wohnung. Da ist die Kontrolle fix vorüber Smile Das dauerte bisher keine 5 Minuten. Der eine Gerichtsvollzieher fragte mal, warum ich pleite sei: 3 Exehefrauen, Exfreundin mit 2 Kindern ... da winkte er gleich ab.
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#11
Die kommen heute oft nicht mal mehr. Es geht direkt zur Vermögensauskunft.
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#12
könnten die möglichen Ansprüche ggf. bereits verjährt und / oder verwirkt sein?
Wir hatten doch hier im Forum schon die eine oder andere positive Geschichte gehabt.
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#13
Siehe Beitrag 7.
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#14
(11-04-2024, 20:59)DrNewton schrieb: könnten die möglichen Ansprüche ggf. bereits verjährt und / oder verwirkt sein?
Wir hatten doch hier im Forum schon die eine oder andere positive Geschichte gehabt.

Ja, könnte verjährt sein. War bei mir ja auch so.

Das Drama jetzt ist nur, das die UVK die ohne Rechtsgrund über Aufrechnungsersuchen beim Finanzamt einbehaltenen Gelder nicht wieder rausrücken will, ich deswegen mit denen seit 1 1/2 Jahren vor Gericht hänge und die Richterin selbst keine Ahnung von dem Thema hat und mich jetzt gerne an das Finanzgericht verweisen will (lt einem OLG-Urteil geht das aber nicht..............................) Desweiteren hätte ich ja einen Teil der Gelder NACH Verjährung gezahlt, die könne ich dann auch nicht wieder rückfordern (vergisst dabei aber die Regelung, das dies nicht für Beträge gilt, die zum Abwenden eines Übels - z.B. Pfändung - gezahlt wurden. Nachweislich wurde mir mit wiederaufleben der ruhenden Lohnpfändung bei Nichtzahlung gedroht). Bin mal gespannt was meine Anwältin dazu sagt, konnte die bis jetzt leider noch nicht erreichen.

Also theoretisch, ja, Verjährung ist möglich  Rolleyes
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#15
habe bei mir mal folgendes abgespeichert: "Problematisch ist bekanntermaßen die Titulierung eines laufenden Unterhalts, weil dieser trotz Titulierung nicht nach 30, sondern bereits nach 3 Jahren verjährt, § 197 Abs. 2 BGB. Das heisst, dass titulierter laufender Unterhalt (wenn nichts Zusätzliches hinzukommt) für das Jahr 2009 Ende 2012 verjährt. Falls dies droht, könnte und müsste der aufgelaufene Rückstand zu- sammengefasst und nochmals tituliert werden.
Bekannt und unmittelbar aus der beigefügten Kommentierung im Wendl ersichtlich, ist die Tatsache, dass die Verjährungshemmung des § 207 BGB (familiäre Gründe) bei Übergang auf die UV-Kasse bzw. Arbeitsagentur nicht greift und auch bei Rückübertragung nicht wie- der auflebt."

Sollte etwas kommen, kann die Einrede der Verjährung ja zumindest nicht schädlich sein und die Behörde muss beweisen, dass diese korrekt gehandelt und die Fristen nachweislich eingehalten hat. Obig wurde beschrieben, dass Dino schon lange keine Post mehr bekommen hat, ggf. ist die Verjährung bereits zumindest für die Vorjahre -3 schon eingetreten .....

Das FA bekommt noch Geld von mir, insofern sollte in meinen Fall ein späteres und mögliches Aufrechnungsersuchen ins leere laufen .... :-)
Habe mit dem FA eine umfangreiche und langwierige Zahlungsvereinbarung getroffen, so dass hier nichts anbrennen kann. Nachteil: es fallen beim FA Zinsen an ..... (welche ggf. zu einem späteren Zeitpunkt noch wegverhandelt müssen).
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#16
(11-04-2024, 23:12)DrNewton schrieb: Das FA bekommt noch Geld von mir, insofern sollte in meinen Fall ein späteres und mögliches Aufrechnungsersuchen ins leere laufen .... :-)

Das ist ja der Witz an der Sache. Auch bei Verjährung und auch nach Insolvenz kann das Finanzamt zu viel gezahlte Steuern einbehalten. Die Schulden bleiben für immer, nur die Vollstreckbarkeit fällt weg, der Schulder kann die Leistung verweigern. Die Forderungen werden so zu sogenannten unvollkommenen Verbindlichkeiten (Naturalobligationen), die zwar freiwillig erfüllt, aber nicht durchgesetzt werden können. Damit können sie gegen andere Schulden gegengerechnet werden. Genau das macht das Finanzamt.
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#17
Mit dem Finanzamt anzulegen macht keinen Sinn. Das ist verschwendete Lebenszeit.
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