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Pfändung Kindesunterhalt eigene Immobilie
#26
Danke für Eure Ausführungen.

Als Anregung würde ich, als Betroffener, vorschlagen das Thema "Pfändung" ins Forum mit aufzunehmen.

Sollte ja jetzt allgemeine mehr werden mit den Pfändungen.

Entsprechende Beschlüsse kann ich zur genüge beisteuern.
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#27
Alles kann man nicht aufführen. Soziallrecht, Schuldrecht...
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#28
Ich gebe mal eine Überlegung zum Wohnvorteil. Du machst eine WG und vermietest das halbe Haus für 475 € an jemanden, der nie da ist. Also (475 x 12 = 6.605 p.a.)

Da hast Du auf der Einkommensseite 6.605 p.a. als Einnahme. Jetzt hast Du jedes Jahr Reperaturen am Haus. Diese kannst Du als Ausgabe gegen rechnen. Ebenso die halben Zinsen. Sagen wir 5.000 € im Jahr, weil Du jede Baumarktrechnung etc. sammelst. Davon geht die Hälfte gegen die Miete plus die halben Zinsen plus Abschreibung (1/2 von 2% auf das Haus ohne Grundstück = rd. 2.000).

Es bleiben steuerlich (6.605 - 5.000/2 - 2.000 = 2.105 € p.a. bzw. 175 p.m.). Sagen wir da gehen 30% Steuern drauf. Dann sind das rd. 631 € p.a., die Du an Steuern zahlst. Du hast also aus der Vermietung des halben Hauses einen Kostennachteil von rd. 50 € pro Monat (Steuerlast).

Umgekehrt reduziert sich der Wohnvorteil für den Kindesunterhalt um 300 € (475-175). Jetzt ist die Frage, um wieviel sich der Kindesunterhalt reduziert, wenn Dein (fiktives) Einkommen 300 € weniger ist.

Der Wohnvorteil also die Miethöhe ist gerichtlich ermittelt. Mehr bracuchst Du nicht nehmen -- Du bist ja kein Miethai. Ob Deine Freundin / Cousine die Mietfläche nutzen oder nicht, ist deren Sache.

Jetzt stell Dir vor Du vermietest 80% vom Haus und behältst lediglich ein Zimmer, was letztlich einem Wohnklo entspricht, dass Dir hier empfohlen wurde. Dann zahlst Du jeden Monat 100 € an das Finanzamt und Dein Wohnvorteil ist fast 0.

Keine Ahnung wieviele Baumarktrechnungen oder Handwerkerrechnungen Du zusammen bekommst. Falls eine Solaranlage oder neue Heizung fällig ist, kannst Du die Mieteinnahme über mehrere Jahre verteilt steuerlich auf 0 rechnen. Du würdest also weder den Steuerverlust noch einen Wohnvorteil haben.

Ich kann Dir natürlich nicht sagen, was ein Richter draus macht, wenn es auffliegt. Aber ich vermute das wird keiner im Detail beweisen können, was hinter verschlossenen Türen läuft und solange Du die DDT Stufe 1 zahlst wird es vermutlich keinen Richter interessieren. Deine Tante kann ja anmieten was sie will und Du vermietest ja zum Marktwert.

Das Finanzamt kann Dir auch nichts. Du nimmst ja mehr Geld ein statt etwas zu verkürzen.
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#29
Als Grundsätzlich gilt aus den Leitlinien des OLG in meinem Fall Celle.:
Zitat:

Wohnwert
Der Wohnvorteil durch mietfreies Wohnen im eigenen Heim ist als wirtschaftliche Nutzung des
Vermögens unterhaltsrechtlich wie Einkommen zu behandeln. Neben dem Wohnwert sind
auch Zahlungen nach dem Eigenheimzulagengesetz anzusetzen.
Ein Wohnvorteil liegt nur vor, soweit der Wohnwert den berücksichtigungsfähigen Schulden-
dienst, notwendige Instandhaltungskosten (BGH FamRZ 2000, 351; 2017, 519) und die
verbrauchsunabhängigen Kosten, mit denen ein Mieter üblicherweise nicht belastet wird,
übersteigt. In diesem Rahmen sind die über den Zinsanteil hinausgehenden
Tilgungsleistungen bis zur Höhe des Wohnwerts anzurechnen (BGH FamRZ2017, 519; 2018,
1506; 2022, 781).
Auszugehen ist von der erzielbaren Miete (objektiver oder voller Wohnwert). Wenn es nicht
möglich oder zumutbar ist, die Wohnung aufzugeben und das Objekt zu vermieten oder zu
veräußern, kann stattdessen die ersparte Miete angesetzt werden, die angesichts der per-
sönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse angemessen wäre (subjektiver oder angemesse-
ner Wohnwert). Dies kommt insbesondere für die Zeit bis zur endgültigen Vermögensaus-
einandersetzung oder bis zum endgültigen Scheitern der Ehe, etwa bei Zustellung des
Scheidungsantrags, in Betracht, wenn ein Ehegatte das Eigenheim allein bewohnt (BGH
FamRZ 2008, 963).
Die kostenfreie Zurverfügungstellung von Wohnraum wird vorrangig im unterhaltsrechtlichen
Verhältnis zwischen den Eltern ausgeglichen (BGH FamRZ 2022, 1366).


Im Idealfall somit Wohnwert minus Schuldenabtrag gleich null, Sonst fängst du das rechnen an. Ja Handwerksquitungen kann man sammeln, sicherlich, wenn du den Richter langweilen möchtest,  interessiert niemanden (!) vor Gericht, wird dann eventuell pauschal berücksichtigt.

Wohnwert ist Quadratmeterzahl Immobilie mal ortsüblicher Mietspiegel pro m².

Wir hatten den Wohnwert Notariell in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgelegt auf Summe X.

Das hat das Amtsgericht gleich kassiert, zu Lasten der Kinder darf kein pauschaler Wohnwert zu nidrig angesetzt werden.

Dann ging das streiten los, die Immobilie ist so und so groß .....-> Somit Gutachten für mehrere tausend Euro angeordnet vom Gericht.

Dann habe ich mich auf ART 13 GG berufen , ich lass niemandne rein. Der Richter hat mir mit "Beweisvereitellung" gedroht.

Wir haben uns dann auf den im EA-Verfahren Wert vom gericht festgelegten Wohnwert geeinigt, ohne Gutachten, alle zufrieden.

Ist bei einer vorhanden Immobilie immer ein riesen Streitpunkt.
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#30
@modgott
Ich glaube Du hast meinen Tip nicht verstanden. Du sollst die fiktive Wohnfläche durch Vermietung reduzieren. Handwerkerrechnungen wirken sich dann bei der Einkommenssteuererklärung für Einkommen aus Vermietung aus. 


Du bist ein Systemopfer, dass ohne eigenen finanziellen Vorteil zum Arbeitsdienst versklavt wurde. Kanonenfutter würde man im Ukrainekrieg sagen, während für die Drittweltdamen der lang ersehnten "Harzer-Traum" wahr wurde. Also überall die selbe Männerabzocke. Du bekommst allerdings kein Dankeschön, Respekt oder einen Blechorden; wahrscheinlich noch nicht einmal die Teilhabe an der Erziehung der eigenen Kinder. Das kann Deine Ex mit Dir machen, weil Du über die eigenen Kinder emotional erpressbar bist, das System ihr die Showbühne aufbaut und über das Haus der Unterhalt für viele Jahre abgesichert ist. 


In Deiner Situation möchte man 3 Dinge oftmals nicht verstehen, weil es die Systemgläubigkeit gibt und ja selbst dem Neuankömmling real das Minimum bleibt (statt nur fiktiv).
1. Im strahlenden Weißbereich ist Dein finanzielles Sichtum unausweichlich. Das war vermutlich auch nicht das letzte Gerichtsverfahren (Gerichtskosten). 
2. Im Graubereich hast Du eine Chance es erträglich zu gestalten. Da haben Dir hier verschiedene Leute ihr Konzept erklärt und ich habe Dir auch einen Tip gegeben. 
3. Es obliegt Deiner Eigenveratwortung den Graubereich nicht zu überschreiten. Das interessiert hier keinen.
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#31
Ich nehme jeden Tip hier dankbar an, die Fülle an Tips muss ich wohl erstmal sacken lassen und für mich selbst bewerten.

Die Resonanz ist wirklich klasse Smile

Meinen Favourit hier auch schon mit meiner Mutter besprochen Wink... "Wohnrecht"...
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#32
Bedenke bei Wohnrecht:
Da kann Dir schnell eine absichtliche Einkommensminderung unterstellt werden und dann bist Du wieder bei fiktiv.

Ich würde es an die Mutter zum gerichtlich festgestelten Wohnwert vermieten und dann kann die Mutter immer noch die Miete wegen irgendwelcher Mängel kürzen oder Handwerkerrechnungen und CO2-Erstattung und Reperaturen und Instandsetzungen, nicht umlagefähige Betriebskosten....... Ist ja nicht Deine Schuld, wenn an dem Haus ständig was kaputt geht und ausgerechnet in den nächsten 5 Jahren sich das zufällig häuft. Außerdem geht es die Kindschaftsbranche nichts an, wer da angemietet hat - Datenschutz.

Bei allem beachten, dass die Kinder zum Zeugen werden können. Wenn Deine Mutter wirklich bspw. 900 € Miete für 90% der Wohnfläche überweist, bei den Umgängen auch dort ist, Du Dir ein Zimmer mit Kochstufe + Waschbecken einrichtest, ein wenig Show machst und sagst, dass die Kinds das Kinderzimmer bei der Oma haben....... ist es meiner Meinung nach sicher. Der fiktive Wohnvorteil wird schließlich durch reale Mietzahlungen abgegolten. Das wegen der Reperaturkosten am Ende für den anrechenbaren Unterhalt nichts übrig bleibt, ist halt pech -- aber die Kinds erben das ja eines Tages.

Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand. Nicht vergessen.

Was dann mit den Mietzahlungen genau passiert, kannst Du mit Deiner Mutter unter 4 Augen besprechen.
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