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Nachteilsausgleich im Trennungsjahr
#12
Ich verstehe nicht, warum du die 6 Monate als Nenner nimmst, wenn die Forderung erstmal auf das Steuerjahr bezogen berechnet wird. In deinem Beispiel hätten es 3/12*300€ sein müssen. So ist es auch in dem Beispiel aus deinem Link.

Meiner Ansicht nach ist dein Beispiel eher selten. In den meisten Fällen würde nach einer Steueraufteilung (entsprechend fiktiver Einzelveranlagung, was die Basis für einen Nachteilsausgleich ist) herauskommen, dass der mit der Steuerklasse 3 eine fette Nachzahlung bekommt, und der mit Steuerklasse 5 eine fette Erstattung. Der eine hat ja zu wenig Steuern bezahlt, der andere zu viel.
Hätte ich das so gemacht, hätte ich meiner Ex direkt den Nachteilsausgleich für das ganze Jahr bezahlt (somit auch vor der Trennung).
Ich habe dagegen direkt die gemeinsame Schuld vor dem FA getilgt. Somit war eine Aufteilung nicht mehr möglich. Die Ex hat daraufhin ihren Nachteilsausgleich für das gesamte Jahr beziffert. Ich habe davon nur den Teil bezahl, der auf die Trennungsmonate ohne TU entfällt. Also 3/12*2000€.

Meiner Ansicht nach habe ich ihr alles erstattet, was ihr zusteht. Oder verstehe ich doch etwas falsch?
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RE: Nachteilsausgleich im Trennungsjahr - von MrBean - 30-09-2023, 09:23

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