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OLG Frankfurt, 26.4.2022 – 1 UF 219/21 Wechselmodell
#1
Das OLG Frankfurt hat die Auffassung vertreten, dass ein einvernehmlich praktiziertes, aber gerichtlich nicht
angeordnetes Wechselmodell durch die Entscheidung eines Elternteils beendet werden kann, wenn dieser
aufgrund einer Sorgerechtsentscheidung zur alleinigen Aufenthaltsbestimmung berechtigt ist. Daher seien bei
der Abwägung der Kindeswohlkriterien im Sorgerechtsverfahren die von den Eltern erstrebten
Betreuungskonzepte zu berücksichtigen.


- Wolters-Kluwer -


Genau! Denn die Elternvereinbarten selbst und ganz eigenständig ein Wechselmodell. Wie können sie nur? Wurde doch schmählich die weise deutsche Gerichtsbarkeit umgangen und die Anwälte lebten in Not und Hunger. Hat - warum auch immer - hier nur ein Elternteil das ABR, kann es das WM auch einfach mal beenden. Einfach so. Warum auch nicht. In solchen Fällen ein Ritt für Glücksritter-Väter, die jeden Tag hoffen müssen, dass der Mama das Betreuungsmodell auch weiterhin gefällt.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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