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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#23
Ja, hinter´m Pflug ist geackert. Ich würde es auch darauf ankommen lassen. Was hat man denn zu verlieren? Den Frust über den Gesamtverlauf? Deinen Zeilen entnehme ich - nachvollziehbar - das Du aufgegeben hast. Das hätten Viele auch. Vielleicht auch ich. Niemand kann ewig stehen. Allerdings hindert dich niemand aran, ihr aus Dankbarkeit noch was rein zu würgen. Würde mich da in Erinnerung behalten.

Was das Grundstück angeht, kann man sie sehr Wohl ärgern. Und zwar, weil diese Leute völlig anders ticken. Ja, die Männer - und insb. hier im Forum - gehen da rationaler dran. Lohnt es sich? Was ist das Grundtsück wert? und so weiter.... Solche Leute nicht. Solche Leute würden sich eher den Finger abhacken, als Dir oder einem Anderen einen Fünfer in den Hut zu werfen. Die nehmen solche Dinge wie mit dem Grundstück sehr persönlich. Wie kann dass sein, dass ich jetzt was auf den Deckel bekomme? Ich?

Was willst Du - wie schon erwähnt - da mit einem Anwalt. Online lassen sich Mahnbescheide verschicken. Dann hoppelt sie zur tollen Anwältin und die legen Widerspruch ein. Kostet 32 € für Dich an Gebühren. Ist der Widerspruch nach 4 Wochen da, musst Du nochmal Gebühren zahlen. Irgendwas zwischen 100 und 250 €. Je nach Höhe der Forderung. Wird alles dem Schuldner hinterher auferlegt.

Dann schreibst Du die Klage selbst. Legst als Beweis das Urteil bei, dass es eine gesamtschuldnerische Haftung gibt und kannst sogar noch beantragen, das Alles im schriftlichen Verfahren abgehandelt wird. Oder halt mündlich.

Währenddessen rennt die Ex. Zum Anwalt. Zur Freundin. Schimpft, Regt sich auf. Schön!

Nach Beschluss bekommst hast Du auch den Titel.

Mit dem erwirkst Du die Zwangssicherungshypothek ,-) Oh ja. Sie wird sich ärgern. Über alle Maßen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von Nappo - 08-09-2023, 11:38

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