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Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen
#10
Nein. Wie schon gesagt, müssen für eine Aufrechnung noch mehr Bedingungen erfüllt sein. Forderungen musste die Ex garantiert abtreten, egal ob die noch eine Immobilie besitzt oder nicht. Und damit bricht das eine Aufrechnung.
Würde das aber wirklich mit einem Anwalt diskutieren, vielleicht haben wir was übersehen. Ist auch nicht Familienrecht.
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RE: Aufrechnung von Unterhaltsansprüchen - von p__ - 05-09-2023, 18:02

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