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Haager Unterhaltsübereinkommen 2007
#1
Habe leider feststellen müssen dass mein Herkunfsland Türkei zu diesen abkommen unterzeichnet hat. Welches ich in ferner Zukunft als Fluchtland vorgesehen hatte wenns brennslich werdeb solllte. 

Die Frage weiß einer genau was genau vereinbart wurde, bzw. würde der 170 stgb dort eingreifen oder zählt nur das eintreiben von Unterhaltszahlung?
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#2
Habe über mehrere Ecken gehört dass das Herkunftsland sogar deutsche Behörden mit dem Eintreiben von Unterhalt
Beauftragen kann. -Grob formuliert:
Also Pärchen mit 2 Kindern haben sich getrennt.
Mann macht Schluss / Scheidung und
Schmeißt Frau raus und Kinder bleiben beim Vater sonst droht
der Mann mit Schläge. ( es gibt Länder wo Männer noch was zu sagen haben)
Frau wandert nach Deutschland aus und findet Arbeit.
Frau muss vom deutschen Lohn Kindesunterhalt bezahlen in die Heimat an die Kinder wegen Dem Haager Abkommen.
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#3
(28-07-2023, 21:21)Unterhaltspreller2023 schrieb: Die Frage weiß einer genau was genau vereinbart wurde, bzw. würde der 170 stgb dort eingreifen oder zählt nur das eintreiben von Unterhaltszahlung?

Das Haager Übereinkommen im Volltext auf Deutsch: https://www.hcch.net/de/instruments/conv...xt/?cid=24

Fragen, die die Zukunft betreffen sind oft schwierig, weil sie die Zukunft betreffen. Wie das dort tatsächlich umgesetzt wird, ist definitiv nicht zu sagen und wer es tut, ist unseriös. Die Türkei hat schon bei anderen internationalen Übereinkommen, etwa dem Bankdatenaustausch getrickst, geschoben, gelogen, es ging darum politische Günstlinge zu schützen und Betrug von Türken im Ausland zu decken. Es könnte also sein, dass zwar etwas unterzeichnet ist, in der Praxis aber hintertrieben. Odfer es könnte sein, dass sich politische Verhältnisse ändern und damit auch die Durchsetzung. Oder oder oder. Die Frage hat leider komplette Kaffesatzleserei zur Antwort, deshalb hat sie auch keiner beantwortet.

In D wird das Übereinkommen jedenfalls weitgehend umgesetzt, nur der Sorgerechtsteil wird gelegentlich absichtlich sabotiert. Aber das war ja nicht die Frage, die war ob sich Ansprüche aus Deutschland in der Türkei durchsetzen lassen.
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