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Mehrbedarf für Kinder: Wer trägt die Kosten?
#26
Müsste das Jugendamt nicht den ganzen Kladderadatsch ausrechnen ?  Fahrtkosten werden schnell mit mindestens
200€ belohnt sowie 150€ erwerbsbonus
4% Altersvorsorge wurde schon erwähnt und der Selbstbehalt müsste auch noch  mal  steigen da die Wohnung bestimmt teuer ist
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#27
Ich habe kürzlich einen Anwalt beauftragt, den Kindesunterhalt zu berechnen und zu versuchen, mein Netto zu beschönigen. Es folgte eine Antwort von ihm:

Sehr geehrter Mandant,

nach der Durchführung einer Unterhaltsberechnung zeigt sich, dass der errechnete Betrag dem der Gegenseite entspricht.

Es wurden die Nettoeinkommen für den Zeitraum von November 2022 bis Oktober 2023 zusammengefasst, was ein Gesamtnettogehalt von 48.213 € ergibt, also durchschnittlich 4.018 € monatlich. Dabei sind Auszahlungsbeträge aufgrund erheblicher Rückstellungen und Altersvorsorge, die bei Minderjährigen bis zu einem gewissen Prozentsatz des Bruttojahreseinkommens zulässig sind, nicht berücksichtigt. Diese Abzüge wurden im weiteren Verlauf abgezogen.

Auch der Nettoabzug für den Dienstwagen wurde nicht abgezogen, da es bei Ihrem Arbeitgeber üblich ist, dass dieser auch privat genutzt werden kann. Berücksichtigt man den geldwerten Vorteil für die Privatnutzung, hebt dies den Nettoabzug wieder auf.

Berufsbedingte Aufwendungen werden aufgrund des Dienstwagens nicht abgezogen. Abzugsfähig sind ein Darlehen (137 €), eine Zusatzkrankenversicherung (63 €) und die zulässige Altersvorsorge (4 % des Bruttojahreseinkommens). Dies führt zu einem bereinigten Nettoeinkommen von 3.621 € und einer Einstufung in die sechste Gruppe der Düsseldorfer Tabelle, was einen Zahlbetrag von 518 € pro Kind bedeutet.

Zusätzlich empfehle ich, die Möglichkeit einer Riesterrente in Betracht zu ziehen. Durch die Investition in eine solche Rentenform könnten Sie in eine niedrigere Einkommensstufe rutschen und somit den Unterhaltsbetrag reduzieren.

Für eine Verteidigungsstrategie gibt es nur geringe Ansatzpunkte. Man könnte argumentieren, dass der Privatvorteil des Autos geringer ist als der geldwerte Vorteil nach Steuern. Ich empfehle jedoch, in Verhandlungen zu treten und der Gegenseite vorzuschlagen, nach einer niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.

Die einzigen verbleibenden Optionen scheinen zu sein, die Riesterrente in Betracht zu ziehen, eine Diskussion darüber zu führen, dass der Wert des Dienstwagens möglicherweise überbewertet wird, oder einfach zu versuchen, eine Einigung auf der Basis der Stufe 5 der Düsseldorfer Tabelle zu erzielen.
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#28
Geld für eine Riesterrente kannst du auch gleich verbrennen, das ist keine Anlageform.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#29
Lieber verbrennen wie einer Ex zahlen.
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#30
(04-12-2023, 15:55)NeuesKapitel schrieb: Für eine Verteidigungsstrategie gibt es nur geringe Ansatzpunkte. Man könnte argumentieren, dass der Privatvorteil des Autos geringer ist als der geldwerte Vorteil nach Steuern. Ich empfehle jedoch, in Verhandlungen zu treten und der Gegenseite vorzuschlagen, nach einer niedrigeren Einkommensgruppe zu zahlen.

Die Gerichte gehen mittlerweile immer mehr dazu über den steuerlichen Anteil mit dem geldwerten Vorteil gleichzusetzen, mindestens. Häufig wird argumentiert, der Vorteil sei eigentlich
noch viel größer, weil ja die gesamte private Mobilität damit abgedeckt ist. Da müssen die Richter halt nix mehr selber rechnen, was die vermutlich ohnehin nicht gerne tun. 

Für eine Stufe niedriger in der DDT würde ich kein zusätzliches Geld mehr für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren verbrennen. Da kämpfst du um 80 Euro mehr monatlich. Das sind 1,5 Stunden Arbeiten die Woche zum Mindestlohn. Die Kosten für ein verlorenes Verfahren sind um ein Vielfaches höher, als du ohne Streit, über die Zeit an Unterhalt mehr bezahlen würdest. Würde ich lassen, mehr Kosten als Nutzen. Ich verdiene etwa ähnlich wie du, bin aber nur deshalb in einer niedrigeren Stufe gelandet, weil ich ein Kind mehr habe als du. Das wirkt sich bei dem Bedarfskontrollbetrag aus.

Zu der Riesteroption kann ich nichts sagen, außer, das sie nicht anerkannt wurde, als ich ein Mangelfall war und den Mindestunterhalt nicht zahlen konnte.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#31
bei mir wurde der Dienstwagen in der Unterhaltsberechnung nicht in Abzug gebracht (wie im Steuerrecht) sondern als "Einnahme" auf den Nettolohn wieder erhöhend hinzugefügt, mit der Begründung dass es ja ein Mehrwert sei, oder höher ist als der steuerliche Abfluss und ich ja jeden Tag und jede Nacht, 24/7 den Wagen nutzen kann (damals war ich beruflich 60-80 TKM im Jahr unterwegs, da hat man dann a) keine Zeit mehr und b) keine Lust mehr den Wagen noch irgendwie privat zu bewegen .... da brach dann in mir die Welt der Gerechtigkeit zusammen ....
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#32
(04-12-2023, 17:21)p__ schrieb: Lieber verbrennen wie einer Ex zahlen.

Das war das erste woran ich auch gedacht habe  Big Grin
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#33
Liebe Forumsmitglieder,

ich habe ein neues Schreiben von der Anwältin meiner Ex-Frau erhalten. Darin heißt es:

"Dessen ungeachtet sind Sie dazu verpflichtet, sich am Mehrbedarf Ihrer Kinder zu beteiligen. Leider haben Sie bislang nicht dargelegt, weshalb Sie dies verweigern. Ich gebe Ihnen hierzu letztmals Gelegenheit bis 31.05.2024."

Die Anwältin behauptet, ich sei verpflichtet, zusätzlich zu den regulären Unterhaltszahlungen auch für außergewöhnliche Kosten der Kinder aufzukommen. Zugegebenermaßen habe ich bisher Anfragen meiner Ex dazu ohne Begründung abgelehnt. Nun setzt mir die Anwältin eine letzte Frist bis Ende Mai 2024, um dazu Stellung zu nehmen.

Wie seht ihr das? Soll ich die Frist verstreichen lassen oder doch lieber meine Gründe darlegen, auch wenn ich bisher nicht auf die Anfragen reagiert habe?

Über eure Einschätzungen und Ratschläge wäre ich sehr dankbar!

Viele Grüße
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#34
Steht schon im Thread, ich würde gar nichts antworten und die Klage abwarten, wenn sie wirklich klagen wollen.
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#35
Ich bleibe ebenfalls bei meinen Aussagen. Kosten für Sportvereine etc. sind kein Mehrbedarf. Freizeitaktivitäten sind mit dem Unterhalt abgedeckt. Siehe meine letzten Beiträge hier im Thread dazu.

Im www wirst du genügend Infos und auch Beschlüsse zu dieser Thematik finden.

Lasse dich nicht verarschen von der geldgeilen Ex. Übrigens wird tatsächlicher Mehrbedarf mit beiden Einkommen gequotelt, liegt dir denn überhaupt eine detaillierte Berechnung vor?
Ich gehe davon nicht aus, denn die Anwältin fordert von dir "Insgesamt beträgt der Mehrbedarf monatlich 378,00 €, Ihr Anteil davon 189,00 €."
Das ist die Hälfte. Da deine Ex lt. dir 75k/Jahr und du 65k/Jahr verdienst ist die Höhe der Forderung sowieso nicht plausibel.

Nochmals: lasse es darauf ankommen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie klagen. Außer die Anwältin sieht auch nur das Geld, das sie mit deiner Ex verdient.
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