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8a Meldung tätigen?
#6
Vielen Dank für deine Einschätzung.

Mir ist bewusst, dass die da raus müssen, keine Frage. Bis dato hieß es von meinem Anwalt (und auch von weiteren Anwälten, die ich zur Zweit- und Drittmeinung konsultiert habe), dass die diversen Ausfälle meiner Ex immer noch nicht reichen würden, um vor Gericht das ABR, mehr Umgang etc. zu bekommen. Sie blieb noch unter einer gewissen Schwelle bzw. die dokumentierten Aussetzer fanden zu selten statt. Meiner Meinung nach wurden die Aussetzer in schriftlicher Form vom JA, den Sozialarbeitern, der Verfahrensbeiständin und den Familienberatern dann so windelweich formuliert, dass das eigentliche Vergehen allenfalls nur noch 10% des eigentlichen Ausmaßes beinhaltet hatte. Wirklich unverständlich und im Prinzip der ärgerlichste Aspekt im Trennungsprozess. Aber Beweise zählen vor dem FamGericht ja eh nicht so viel, wie beim Strafrecht oder in den anderen juristischen Disziplinen.

Die Situation innerhalb der Ehe war leider so, dass ich die Versorger-/ Alleinverdienerrolle spielen musste.
Ich habe es mir nicht gewünscht, dass sie in erster Linie zu Hause bleibt und ich Vollzeit arbeite. Der Plan war, dass sie Lehrerin wird, was sie nicht geschafft hat. Aber damit war die Konstellation zum Zeitpunkt der Trennung leider gesetzt und der Immobilienkredit war bindend. Ich war zu diesem Zeitpunkt nicht bereit an Insolvenz durch Arbeitsverweigerung zu denken wegen dem "guten Anstand." Wir hatten einen gemeinsamen Makler beauftragt, das Haus zu verkaufen - einvernehmlich. Leider tat sie es nicht, nachdem ich ausgezogen bin. Auch im Falle einer unmittelbaren Privatinsolvenz wären die Kids nicht bei mir gelandet. So hatte ich bei der Geburt jeweils den vollen Jahresurlaub, aber eben keine Elternzeit genommen. Monatlicher Kredit 1700 €, Elterngeld 1600 € - das wäre nicht gegangen. Ich hatte aber in erster Linie jeweils zum Zeitpunkt der Geburt noch nicht die Vorstellungskraft, dass ich es mit einer krankhaften persönlichkeitsgestörten Frau zu tun hatte. Irre ja, aber krank? Obwohl mir berufsbedingt diese Krankheitsbilder nicht fremd sind, war ich blind. So hab ich Borderline/ emotionale Instabilität nur in seiner Reinform auf der Notaufnahme erleben dürfen, wenn eben (somatische) Selbstverletzungen eingeliefert wurden. Die reale Dimension der Gestörtheit habe ich erst nach der räumlichen Trennung verstanden und erlebt.
Um es abzukürzen, die anfängliche asymmetrische Konstellation zum Zeitpunkt der Trennung war gesetzt und daher bis dato nicht so leicht zu ändern. Der Jüngere wurde noch gestillt, als ich raus musste. Wenn ich nicht gegangen wäre, wäre der Krankenwagen bei uns vorgefahren. Entweder weil sie mich bei irgendeinem wiederholten Angriff verletzt oder mich doch so weit getrieben hätte, zurück zu schlagen.

Alles Vergangenheit - ich danke dir für deine warmen Worte und ein ehrliches Verständnis. Ich vermisse teils in öffentlichen Vätergruppen diese Benennung der Pathologie - und das im engeren medizinischen Sinne - bei den Müttern. Die sind wirklich krank. Aber die Verantwortung trage ich natürlich voll für die gesamte Entwicklung, da ich es ja mitgemacht bzw. zugelassen habe. Das Pathologisieren soll nicht von meiner eigenen Mitschuld ablenken.  

Ich denke, der Punkt für den Antrag ist sehr günstig. Der war gesetzt und ist beim Anwalt zur Überprüfung der Formalien. Meine bisherige Argumentationslinie wäre eben die veränderten Lebensumstände der Kids (Einschulung), Unterstützung der Mutter (neue Berufsausbildung), die Förderung der Kinder, insbesondere den männlichen Part mit Raufen, Sport, Mut, Selbstbewusstsein, Körpererfahrung, schulische Begleitung (mein Vierjähriger kann Buchstaben und Zahlen lesen, einige schon schreiben) usw. - schlichtweg sollen beide in einer liebevollen Vater-Sohn Beziehung aufgefangen werden, ohne irgendwelche Bedingungen.

Die von euch erwähnten Sticheleien gegen die Mutter könnten bedingt erfolgen, leider bin ich nicht vermögend, da alles ins Haus gegangen ist. Im ersten Trennungsjahr hab ich von 200 Euro im Monat gelebt und das bei 5.000 € / Monat. Alles bitter. Jetzt ist es besser, aber nicht so, dass ein neuer Anwalt drin wäre. Ich hatte bei den vorangegangenen Konsultationen leider keinen Fiesling kennen gelernt. Es dreht sich bei meiner Ex - wen wundert es - ums Geld. Da liegt der Hebel und ich habe eine Idee, wie ich ihr Einkommen, das sie durchs Haus erwirtschaftet, deutlich reduzieren könnte. Zusammen mit dem Antrag könnte es ihr in der Zeit der neuen beruflichen Situation zusetzen, vor allem weil sie bei dieser gefordert werden wird. Unter Umständen erfährt auch der Scheidungsprozess eine Dynamik. Das könnte den Druck erhöhen, aber leider gab es einen Richterwechsel Anfang des Jahres.
Die Reduzierung meines Gehalts würde eine Pfändung, Insolvenz, Wohnungsaufgabe bedingen. Letzteres hieße, "... Kinder haben kein eigenes Zimmer und dürfen nicht übernachten..." Das wäre nicht klug.
Der Schwimmkurs wird durch Kung Fu ersetzt. Da ist der Ältere richtig heiß drauf.
Diese Melange könnte sie ggf. zu Überreaktionen bringen. Wenn dann der Gutachter vorstellig wird und sie auf mich wütend ist, könnte es negativ werden. Könnte. Denn das Timing all dieser Punkte hängt nur zum Teil von mir ab.
Gutachter/ Psychologen sind zwar auf dem Papier Profis, aber ich habe diese Berufsgruppe auf meiner Arbeit auch schon kennen gelernt und - mit Verlaub - es sind keine Analysemaschienen, die nur glänzen. Patienten werden da leider auch nicht klar durchschaut und sie lassen sich an der Nase herum führen. Also nicht nur durch Desinteresse, sondern durch Inkompetenz bedingt. 

Aber das ist eben das von euch beschriebene Risiko. Der Anstoß ist durch die nun offenkundige Schädigung meines Jüngeren gesetzt. Beobachten und sammeln und nur auf weitere Fehler zu hoffen, ist nun nicht genug. Das Platzieren der alten Vergehen wird etwas schwierig und darf nicht zu plump kommen. Da muss ich überlegen. Im Antrag auf die Abänderung des Umgangs hat es nichts verloren. So ein psychologischer Gutachter ist nicht erfreut, wenn man dem 15 Anlagen überreicht und vulgäre Chatverläufe. Eher zum Selbstschutz oder zum Konter bereit halten, aber nicht als Eigenmunition, oder doch? Ich würde da eher die Beweise der fehlenden Bindungstoleranz favorisieren, aber das ist ja eh noch ein längerer Weg. Sollte eine erneute körperliche Problematik bei der KM auftreten, umgehend Eilverfahren bzgl. ABR.

Danke für euren Input, ehrlich
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8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 10-04-2023, 18:15
RE: 8a Meldung tätigen? - von p__ - 10-04-2023, 21:18
RE: 8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 10-04-2023, 22:45
RE: 8a Meldung tätigen? - von p__ - 10-04-2023, 23:26
RE: 8a Meldung tätigen? - von Nappo - 11-04-2023, 09:27
RE: 8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 12-04-2023, 01:58
RE: 8a Meldung tätigen? - von kay - 17-04-2023, 22:53

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