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8a Meldung tätigen?
#5
Ich schließe mich an und ergänze .... ,-)

Aufgeben ist jetzt der falsche Zeitpunkt. Es würde Deiner Psyche nicht gut tun, weil am Ende des Tages hättest Du das Gefühl, "die Kinder im Stich gelassen zu haben." Das endet regelmäßig in einer Therapiesituation für einen selbst.
Aufgeben darf man, wenn man vor dem Spiegel steht und sagt "Ich habe alles probiert. Jetzt ist die Waffenkammer leer. Ich darf jetzt mein eigenes Leben leben mit reinem Gewissen." An dem Punkt bist Du noch nicht.

Außerdem sehe ich es anders kommen. Deine Ex will also Lehrerin werden. Oha. So wie ich Deine Texte lese, sitzt Du nicht gerade an einer Lidl-Kasse. Du wirst wissen, was ich meine. Du hast in allen Facetten beschrieben, was mit Deiner Ex los ist und ich kann Dir versichern, dass jeder hier der das liest, keinesfalls Übertreibungen da raus liest, sondern sehr genau weiß, inwiefern sie nicht mehr alle Latten am Zaun hat. Mich wundert nur immer noch, wie viele es davon gibt...

Auch wenn bisher alle irgendwie in dem Fall Involvierten das Ganze ab tun, ja sogar die Kinder zurück führten, alles negieren und die Ex schützen, heißt das nicht, dass es so bleibt. Dieses reflexhafte Schützen der Mutter ist "für die" sofort oberstes Gebot. Das machen Jugendamt und Co völlig unabhängig davon, wie die sich auf führt. Allerdings lässt sich diese Trutzburg nicht dauerhaft immer aufrecht erhalten.

Erst vor 2 Wochen rief mich ein Bekannter (Lehrer) an (ich meide eher dieses Berufsbild) und berichtete mir, dass nun seine beiden Söhne bei ihm seien. Hat 6 Jahre gedauert, aber immerhin. Er hat halt auch all die strategischen Fehler gemacht, die er wohl machen musste. Ist halt symptomatisch. Anwaltshörig und weiß es vorab eben immer besser..

Den Umgangsantrag würde ich stellen. Auf jeden Fall. Bevor er weg geschickt wird, sollte jemand drauf schauen und Dich mit Rat begleiten. So wie Du sortiert bist - und das ist äußerst löblich gemeint - geht es zum Glück nicht mehr um grundsätzliches Auffangen, Stabilisieren und Eichen, sondern nur noch, um Feinheiten aus zu tarieren und Strategien zu entwickeln.

In Deinem Fall im Speziellen hilft keine Zurückhaltung mehr. Es gibt ja nun mal unterschiedliche Fälle und hier würde ich es aber so anraten. Hier bei dir geht es um Hopp oder Top. Da Du so viel zur Hand hast und sehr viel offensichtlich ist, erinnere ich mal an die Aussage von p sich anwaltlich einen Lump, der sich dafür nicht zu schade ist, an Land zu ziehen - oder es selbst sogar besser zu machen. Je nachdem, denn den Ersteren muss man erst mal finden.

Die ganze Munition die Du hast, ist noch nicht verschossen. Die Strategie ist es, sie richtig anzuwenden und die Ex völlig ausrasten zu lassen. Wurde ja auch schon so gesagt. Und das kann auch funktionieren.

In der Folge - also nach dem Umgangsantrag - wird die Ex aus allen Rohren schießen und kein Richter wird "auf die Schnelle" dem Antrag entsprechen. Er wird ein familienpsychologisches Gutachten in Auftrag geben. Damit schiebt er alle Verantwortung auf den Gutachter, hält sich von seiner eigenen Verantwortung, eine Entscheidung treffen zu müssen, erst einmal frei und richtet sich dann in 90% aller Fälle nach eben diesem Gutachten.

Ja, diese Gutachter sind mit Vorsicht zu genießen. In Deinem Fall aber eine Option, wenngleich natürlich immer Risikobehaftet. Aber das Ganze ist ohnehin nicht ohne Risiko und das weißt Du ja alles selbst.

Ich sehe da Chancen, weil selbst einem Blinden mit Krückstock, der Vergleich zwischen Deinem Haushalt und dem der Ex nicht verborgen bleiben kann. Diese Ausformulierung möchte ich gerne sehen...

Zurück zum Anfang: Im Grunde stehst Du vor folgender Entscheidung:

Entweder Du beugst Dich dem Ganzen nach Stand der Dinge, handelst vielleicht ein bisschen mehr Umgang aus bis zu dem Zeitpunkt, an dem gar keiner mehr stattfindet und Du irgendwann hörst, dass Die Keule völlig abgedreht ist und die Kinder in einer Pflegefamilie sind. Natürlich "vergaß" dann das Jugendamt in aller Eile, dass da noch ein Vater ist

ODER

Du gehst auf´s Ganze. Will heißen: Am Ende geht es darum, dass die Kinder zu Dir kommen, obwohl sie noch sehr jung sind. Nicht irgendwelche Phantasien in abgeschwächter Form von Wechselmodell oder irgendeinem Bla, der nie beschlossen werden würde, sondern es steht am Ende des Tages der Antrag auf Änderung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes im Raum.

In der Mitte sehe ich nichts. Und nach meiner Erfahrung ist es tatsächlich so, dass Kinder eher entweder zum Einen oder zum Anderen Elternteil verfrachtet werden, als dass es Beschlüsse über Umgangsmodelle gäbe, die irgendwie von der Norm abweichen.

Wenn das ganze gut aufgezäumt wird, wird es schwerer für die, die bislang gegen Dich gearbeitet haben, zu argumentieren. Das Alles ist mit Risiko behaftet, aber wie sollte es anders gehen? Und es dient dazu, egal welches Ergebnis dabei raus kommt, dass Du Deinen Frieden für Dich selbst findest, statt alternativ daran im Laufe der nächsten 15 Jahre zugrunde zu gehen.
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 10-04-2023, 18:15
RE: 8a Meldung tätigen? - von p__ - 10-04-2023, 21:18
RE: 8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 10-04-2023, 22:45
RE: 8a Meldung tätigen? - von p__ - 10-04-2023, 23:26
RE: 8a Meldung tätigen? - von Nappo - 11-04-2023, 09:27
RE: 8a Meldung tätigen? - von Selinexor - 12-04-2023, 01:58
RE: 8a Meldung tätigen? - von kay - 17-04-2023, 22:53

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