12-04-2023, 08:31
Guten Morgen,
wenn mein Krankengeld (KG) nicht ausreicht, kann ich doch aufstockend Bürgergeld beantragen. Also ich zahle meine Miete und Kindesunterhalt (2mal Mindestunterhalt 100% DDT). Was übrig bleibt reicht nicht für meinen Lebensunterhalt.
1. wird meine Unterhaltszahlung (Jugendamtsurkunden vorhanden) als Ausgabe akzeptiert?
2. wenn meine Ex eine Ausbildung o. ä. anfängt und dadurch ihr aktuelles Teilzeitgehalt wegfällt, dann kommt doch das JC auf mich zu zwecks Unterhalt. Also wenn ich wieder gesund bin und dies dem JC melden müsste, dann kennt das JC ja mein aktuelles Gehalt und fordert dann evtl. mehr Unterhalt. Oder dürfen die das nicht, weil meine letzte Auskunftserteilung im März 22 war und die zwei Jahre eingehalten werden müssen?
3. gibt es noch irgendetwas zu beachten/Fallstricke bei Beantragung Bürgergeld wegen KG Bezug?
wenn mein Krankengeld (KG) nicht ausreicht, kann ich doch aufstockend Bürgergeld beantragen. Also ich zahle meine Miete und Kindesunterhalt (2mal Mindestunterhalt 100% DDT). Was übrig bleibt reicht nicht für meinen Lebensunterhalt.
1. wird meine Unterhaltszahlung (Jugendamtsurkunden vorhanden) als Ausgabe akzeptiert?
2. wenn meine Ex eine Ausbildung o. ä. anfängt und dadurch ihr aktuelles Teilzeitgehalt wegfällt, dann kommt doch das JC auf mich zu zwecks Unterhalt. Also wenn ich wieder gesund bin und dies dem JC melden müsste, dann kennt das JC ja mein aktuelles Gehalt und fordert dann evtl. mehr Unterhalt. Oder dürfen die das nicht, weil meine letzte Auskunftserteilung im März 22 war und die zwei Jahre eingehalten werden müssen?
3. gibt es noch irgendetwas zu beachten/Fallstricke bei Beantragung Bürgergeld wegen KG Bezug?