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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#9
(05-12-2022, 14:53)p__ schrieb:
(05-12-2022, 06:38)FrüherMorgen66 schrieb: Ein Titel beim Jugendamt existiert übrigens nicht.
Wenn du dich gut verstehst mit dem volljährig gewordenen Kind, braucht es keinen Gerichtsbeschluss um diesen Titel zu beseitigen. Ein Verzicht gem. §129 und §371 BGB reicht aus.

Ja. Ich verstehe mich (aktuell) gut mit ihm.

Welche Formalia wären bei dem Verzicht zu berücksichtigen?
Reicht eine von ihm unterschriebene formlose schriftliche Erklärung?
Oder muss das ein Notar paraphieren?
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von FrüherMorgen66 - 05-12-2022, 16:11

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