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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#2
(01-12-2022, 08:30)FrüherMorgen66 schrieb: Meine Frage:
Darf ich den Mehrbedarf einfach einstellen trotz das er im Beschluss steht? Nach meinem Verständnis muss Mehrbedarf begründet werden und alle o.a. Gründe sind mittlerweile entfallen.

Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde der Mehrbedarf ohne Begründung - also ohne die Nennung explizierter Umstände, die zu einem Mehrbedarf führen können - in den Beschluß aufgenommen.

Damit kannst Du die Zahlung nicht einfach einstellen, sondern müßtest eine Neuverhandlung anstreben.

Angesichts dessen, daß das Kind fast 15 ist und sich die Situation mit 18 sowieso nochmal ändert, halte ich persönlich eine Neuverhandlung nicht für sinnvoll. Selbst wenn Du durchkommst, werden die Kosten die Einsparung übertreffen. Zudem bieten solche Neuverhandlungen immer die Gefahr, daß Du hinterher schlechter da stehst als vorher (wie ich aus eigener, sehr schlechter Erfahrung sagen kann).

Zudem schreibst Du, daß Du einen guten Umgang zu dem Kind hast. Wenn Du jetzt ein Gerichtsverfahren wegen des Geldes einleitest, gibt das böses Blut und wenn Du Pech hast, nimmt Dir das Kind Dein Verhalten (aus seiner (!) Sicht u. U. durchaus zu recht) übel.
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von Simon ii - 01-12-2022, 10:17

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