Ich hatte ja versprochen hier die Begründung zum Beschluss (UVK Forderungen verjährt) einzustellen, sobald mir diese vorliegt.
Interessanterweise hat die Richterin eine andere Begründung gewählt als von mir/uns gedacht. Die Frage der Rechtmäßigkeit der treuhänderischen Rückübertragung ist nur ganz nebenbei gestreift worden.
Aber für alle ggf Betroffenen: zur Rechtmäßigkeit der treuhänderischen Rückübertragung (lt. aktueller Rechtsprechung BGH) ==> BGH, Urteil vom 18.03.2020 - XII ZB 213/19 - openJur, gut zusammengefasst hier: https://www.lammers-duelmen.org/keine-ru...mer-sorge/
ACHTUNG beachten (bevor sich hier jeder freut): das greift nur bei GEMEINSAMEN Sorgerecht!
Viel Spaß beim Lesen
Achja, auch noch interessant: die wohl ziemlich jedem bekannten "Zahlungs- und Auskunftsaufforderungen" reichen nicht, um eine Hemmung der Verjährung zu begründen! Im Übrigen gilt dieser Passus lt mehreren OLG + BGH Entscheidungen auch in Bezug auf die Verwirkung (leider wollte das OLG in meinem damaligen Fall da jedoch nichts von Wissen, sondern ich hätte ja permanent diese Schreiben bekommen und daher über die Forderung Bescheid gewußt - auch eine 7-jährige (!!) Auskunftsersuchenspause war nach deren Meinung völlig Unerheblich................................................ naja, letzte Instanz, da konnte ich nichts mehr machen :-( )
Interessanterweise hat die Richterin eine andere Begründung gewählt als von mir/uns gedacht. Die Frage der Rechtmäßigkeit der treuhänderischen Rückübertragung ist nur ganz nebenbei gestreift worden.
Aber für alle ggf Betroffenen: zur Rechtmäßigkeit der treuhänderischen Rückübertragung (lt. aktueller Rechtsprechung BGH) ==> BGH, Urteil vom 18.03.2020 - XII ZB 213/19 - openJur, gut zusammengefasst hier: https://www.lammers-duelmen.org/keine-ru...mer-sorge/
ACHTUNG beachten (bevor sich hier jeder freut): das greift nur bei GEMEINSAMEN Sorgerecht!
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Achja, auch noch interessant: die wohl ziemlich jedem bekannten "Zahlungs- und Auskunftsaufforderungen" reichen nicht, um eine Hemmung der Verjährung zu begründen! Im Übrigen gilt dieser Passus lt mehreren OLG + BGH Entscheidungen auch in Bezug auf die Verwirkung (leider wollte das OLG in meinem damaligen Fall da jedoch nichts von Wissen, sondern ich hätte ja permanent diese Schreiben bekommen und daher über die Forderung Bescheid gewußt - auch eine 7-jährige (!!) Auskunftsersuchenspause war nach deren Meinung völlig Unerheblich................................................ naja, letzte Instanz, da konnte ich nichts mehr machen :-( )