10-11-2022, 10:47
Der Streitwert beträgt ca. 5000 EUR. Das Verfahren ist mit dem Vergleich zu Ende. Die frühere Vergleichsgebühr heißt jetzt Einigungsgebühr [ https://www.iww.de/rvgprof/archiv/einigu...eld-f47621] - Rechne mal mit 350 EUR. Die Abrechnung machen meist die RA Helferinnen, die können auch gefragt werden.
Irgendwann ist in jedem Strafverfahren mal zu Ende ermittelt. Wenn es sehr langsam voran geht, zeigt es auch, dass die Anzeige der KM nicht besonders ernst genommen wird. Man muss sich von dem Drehbuch des ARD Tatortes verabschieden, wo jeder Fall in 90 Minuten gelöst ist. In der Realität schieben Faulpelze Akten im Kreis - ganz langsam in Papierform, wie schon zu Urgroßvaters Zeiten.
Nach Ende des Strafverfahrens kannst Du einen neuen Antrag stellen. Der Grund für die Begleitung fällt dann weg.
Ich bin der Meinung, dass man als Vater in den Fam. Rechtssachen auch mit sehr wenig zufrieden sein muss. Andere Amtsgerichte hätten dich vielleicht schon bei den leisesten und widersprüchlichsten Anschuldigungen der KM vom Umgang ganz ausgeschlossen. Der Vater, der sein Kind mehr als vier Stunden im Monat sehen will, wird schnell lästig und gilt als Querulant.
Geh mal davon aus, dass das Gefährlichkeitsgutachten auch eine Sache von sehr vielen Monaten sein wird.
Irgendwann ist in jedem Strafverfahren mal zu Ende ermittelt. Wenn es sehr langsam voran geht, zeigt es auch, dass die Anzeige der KM nicht besonders ernst genommen wird. Man muss sich von dem Drehbuch des ARD Tatortes verabschieden, wo jeder Fall in 90 Minuten gelöst ist. In der Realität schieben Faulpelze Akten im Kreis - ganz langsam in Papierform, wie schon zu Urgroßvaters Zeiten.
Nach Ende des Strafverfahrens kannst Du einen neuen Antrag stellen. Der Grund für die Begleitung fällt dann weg.
Ich bin der Meinung, dass man als Vater in den Fam. Rechtssachen auch mit sehr wenig zufrieden sein muss. Andere Amtsgerichte hätten dich vielleicht schon bei den leisesten und widersprüchlichsten Anschuldigungen der KM vom Umgang ganz ausgeschlossen. Der Vater, der sein Kind mehr als vier Stunden im Monat sehen will, wird schnell lästig und gilt als Querulant.
Geh mal davon aus, dass das Gefährlichkeitsgutachten auch eine Sache von sehr vielen Monaten sein wird.