In der Strafsache habe ich einen Anwalt dort hab ich auch Akteneinsicht... den Anwalt hatte ich aber vor kurzem gewechselt.
Im Sorgerecht Verfahren hab ich auch nen Anwalt dort wurden pauschal immer alle Vorwürfe zurück gewiesen und (kostentechnisch) gebeten kein Verfahren zu eröffnen solange das Strafverfahren läuft.
Den Anwalt frage ich gelegentlich auch bei der umganssache an. Wie und was ich zum Antrag schreiben soll, hab ich aber nicht angefragt, da er mir das berechnen müsste was ich finanziell nicht möchte
Muss jede Anschuldigungen einzeln zurück gewiesen werden, oder kann ich auf einzelne eingehen und andere pauschal zurück weisen?
Im Sorgerecht Verfahren hab ich auch nen Anwalt dort wurden pauschal immer alle Vorwürfe zurück gewiesen und (kostentechnisch) gebeten kein Verfahren zu eröffnen solange das Strafverfahren läuft.
Den Anwalt frage ich gelegentlich auch bei der umganssache an. Wie und was ich zum Antrag schreiben soll, hab ich aber nicht angefragt, da er mir das berechnen müsste was ich finanziell nicht möchte
Muss jede Anschuldigungen einzeln zurück gewiesen werden, oder kann ich auf einzelne eingehen und andere pauschal zurück weisen?