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Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung?
#2
Bei einer dauerhaften Unterbringung im Pflegeheim werden beide Eltern unterhaltspflichtig. Einen Grund für Betreuungsunterhalt gibts dann auch nicht mehr. Wenn das Kind aber nur tagsüber weg ist, dann ist das wie Schule oder Nachmittagsbetreuung. Der Wohnsitz des Kindes ändert sich dadurch nicht und auch nichts am Kindesunterhalt. Betreuungsunterhalt könnte aber gefährdet sein. Und die Bedarfsbemessung des Kindes könnte sich auch ändern. Das dürfte aber etwas sein, das vor allem Anwälte fett macht.
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RE: Kindesunterhalt für minderjähriges behindertes Kind in Pflegeeinrichtung? - von p__ - 22-08-2022, 12:11

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