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Direktflug?
#1
Bei mir geht es nicht um Trennung und Kindergeld, sondern Steuerschulden bzw Nichtabgabe Steuererkärung 2008. Ich habe Länder und Zahlen verändert, zu meiner Anonymisierung.

Ich zog 2008 nach Porutgual, Ende 2015 in ein anderes EU-Land, das allerdings nicht am Schengensystem teilnimmt. 2020 bin ich zuletzt verreist, war alles okay, (ging jedoch nichg nach Deutschland).


Obwohl es sicher um die ca 70K Steuerschulden aus 2008 geht (ohne Abgabe der Steuererkärung) und ca 45K offene aus 2007 (mit korrekt abgebeneer Steuererklärung), habe ich jedoch durch Umzüge in Portugal nie Post bekommen. Wenne s einfach nur Steuerschulden wären, hätte ich längst dem FA mitgeteilt, dass ich kein Geld mehr habe und vom pfändusngfreien Gehlat 50 Euro im Monat anbieten kann, was natürlich lächerlich wäre bei der obigen Summe, durch die Nichtabgabe 2008 weiss ich nicht, kann sein, dass es längst niedergestreckt wurde (was jedoch nicht bedeuted, dass es damit verjährg ist), kann jedoch auch sein, dass es besser wäre, noch ein paar Jahre zu warten

Anfang 2019 musste ich meinen Pass bei der Botschaft dieses EU-landes beantragen wo ich lebe, spätestens das hat auch problemlos geklappt, seitdem, könnte die Adresse den deutschen Behörden bekannt sein? Oder sehe ich das falsch? Oder muss erst das Finanzamt oder ddie Meldebehörde am letzetn Wohnsitz Ort selbst nachfragen?

Die Frage ist halt, bin ich safe wenn ich einen Direktflug nach DE nehme oder was kann passieren?

Flüge sind alle recht teuer, ein Direktflug ist tasächlich günstiger, als über Umwege und sehr viel schneller. Würdet ihr einen Direktflug in Betracht ziehen oder haltet ihr es für heikel?

Vermögensauskunft habe ich noch nie abgegeben, sie würde die Verjährung utnerbrechen, ansonsten habe ich nichts dagegen, eine abzugeben, wäre kein Hindernis, warum ich den Flug ausschlagen würde, ich wüsste dann zumindest, ob noch Aktivität in der Sache vorhanden ist oder ob sie es niedergeschlagen haben (vorläufig?).

Falls es nicht niedergeschlagen wurde, könnte es sein, dass die versuchen wwerden, die Verjärhung zu unterbrechen z.B. durch Aufenahtlsermittlung oder ähnliches.

Hätten sie einen Strafbefehl in Abwesenheit beschlossen, hätte mich das Gericht meines Wohnsitzeslandes sicher informiert, oder? Somit ist auch das ausgeschlossen. Meines Wissens, kann der sogar in Abwesenheit verabschiedet werden, anders als eine Einleitung eines Hauptverfahrens, wofür der Angeklagte in Kenntnis gesetzt werden muss, wo ein öffentlicher Aushang nicht für ausreichend ist. 

Was denkt ihr bezüglich Direktflug?





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Nachrichten in diesem Thema
Direktflug? - von alleswirdgut - 09-06-2022, 19:51
RE: Direktflug? - von Nappo - 10-06-2022, 17:12
RE: Direktflug? - von Petrus - 10-06-2022, 22:45

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