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Jugendamt
#1
Moin moin, 

aktuell finden begleitende Umgänge statt. Die Mitarbeiterin hat einen positiven Bericht geschrieben, darf ihn mir aber nicht geben. Diesen hat das Jugendamt erhalten und rückt ihn nicht raus. 

Wie bewege ich die Mitarbeiterin vom Jugendamt dazu, mir den Bericht zu geben? Sie ist total gegen mich, Kommuniziert  nur per Mail. 

Hat jemand einen Tipp?
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#2
Ob und wie du an diesen Bericht kommst kann ich dir nicht sagen. Müssen andere machen.

Ich hab die Begleitung bei mir letztes Jahr gebeten einen Zwischenbericht fürs JA zu schreiben wegen der Verhandlung (Laber Gespräch).
Bei mir kam der (mir nicht bekannte) Inhalt nicht zum Gespräch und der Richter hatte an die Truller vom JA nur die eine Frage ob die zusätzlichen zwei mal wöchentlichen Telefonate zum kind bedenklich wären, was verneinte würde.
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#3
Wüsste nicht, wie sich das erzwingen liesse.
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#4
Akteneinsicht beim Jugendamt kannst du einfordern. Warum nicht? Sofern der Bericht dort vorliegt. Das ganze aber äußerst höflich machen.
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#5
Ich brauche den Bericht für das Umgangsverfahren.
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#6
Dein Anwalt kann auch im Umgangsverfahren bei Gericht beantragen, diesen Bericht als Beweismittel beizuziehen. Das Gericht fordert dann das Jugendamt auf, den Bericht herauszurücken - und dein Anwalt bekommt eine Kopie davon zu den Akten.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#7
Auf Nummer sicher gehst du wenn du die Akteneinsicht beim Jugendamt beantragst. Es spricht nichts dagegen.
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#8
(01-06-2022, 08:27)stayFather87 schrieb: Auf Nummer sicher gehst du wenn du die Akteneinsicht beim Jugendamt beantragst. Es spricht nichts dagegen.

Wie formuliere ich das am besten?
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#9
Ach, das habe ich auch gemacht. Das ist nicht das Problem. Nimm den üblichen Formbrief: https://www.dgif.de/index.php?id=63
Die echten Auseinandersetzungen kommen erst danach, nach der Weigerung. Die werden sagen, ex existiere nur ein Entwurf, es würde schutzwürdige Belange Dritter geben, es sei nicht vom aufgeführten Recht erfasst oder sie werden einfach gar nicht antworten.
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#10
Vielen Dank p_____!
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