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Bräuchte mal Hilfe
#11
(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich habe eine Kind 2,8 Monate lebt bei der Mutter.

Du meinst "Jahre" statt "Monate", korrekt?

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Keinen Titel bisher eingetragen, zahle monatlich den KU.
Nun hatte mich das JA angeschrieben wegen der zweijährigen Überprüfung. Parallel hatte die Mutter dieses auch angestossen.
Ich habe das Formular ausgefüllt, alle Nachweise beigelegt und an das JA gesendet.

Titel werden nicht eingetragen, sondern erstellt.
Wenn Dich das JA anschreibt, hat die KM die Forderungen des Kindes and das JA bereits abgetreten. Parallel kann Mutti jetzt nichts eigenes mehr machen. Es geht alles übers JA.
Nachweise beilegen und Formulare ausfüllen steht explizit als NG in der tfaq. Warum hast Du's trotzdem gemacht?

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Ich solle Umziehen steht da.
Sicherlich nicht, sondern der entsprechende Konjuktiv.
Falls nicht, bitte einstellen.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Geht aber nicht da ich meine Mutter hier betreue und meine Freundin hier lebt.
Freundin ist Latte, aber da Deine Mutter Betreuung benötigt, wird ab jetzt ein Studium der Sozialgesetzgebung anstehen.
Betreuungskosten der Mutter sind ggf. Unterhaltsmindernd.
Um einen fähigen Anwalt kommst Du jetzt kaum rum, wenn KM oder JA Trennungsunterhalt bei Dir einklagt.

Selbstverständlich zahlst Du erstmal keinen. Die KM kann nur bei Bezug von Mitteln über SGB einen Anspruch über das JA stellen.
Ist dies der Fall?

Dein tatsächliches oder zukünftiges Gehalt interessiert weder die KM noch das JA, die wollen das Maximum. Und dies steht auch so in der gesamten Rechtssprechung als Rechtens.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Die KM hat niemals bei mir gewohnt.
Man kann also nicht von einer Eheähnlichen Gemeinschaft sprechen.
Nein, aber wg. Kind wird sie im Unterhaltsrecht technisch gesehen gleichwertig vergütet.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.
Erster Teil: Ja, Zweiter Teil: Nein.

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Hat die Mutter wirklich Anspruch auf den Partnerunterhalt, wenn ja wie lange?
TU: Ja, auch rückwirkend!, BU: Die Antwort kennt nur der Wind.
Bei beiden Unterhaltsarten ist der Bezug nach SGB der entscheidende Haken. Hat sie bisher keinen TU beansprucht, könnte man auf Kontinuität plädieren.
Hierbei musst Du schnell handeln und Dich schlau machen. Ich weiss zu wenig von dieser Strategie. Auf keinen Fall TU zahlen, bis Du B-scheid weisst.

Zeit gewinnen und Strategie festlegen.
Und ganz wichtig: Exit-Plan für den Worstcase Fall.

Falls jemand Fehler findet, bitte korrigieren.

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