Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 3 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bräuchte mal Hilfe
#4
(16-05-2009, 18:42)Ralf G. schrieb: seit wann kann das JA Betreuungsunterhalt einfordern???

Hi Ralf,

keine Ahnung. Das wundert mich ja eben auch.
An dem Schreiben hängt ein BerechnungsformularIch versuch das mal einzuscannen und hier zu posten.

Grüße

MightyNighty
(16-05-2009, 19:01)V-Man schrieb: Hi @MightyNighty

(16-05-2009, 18:24)MightyNighty schrieb: Dürfen die (JA) obwohl die Kündigung bekannt ist auf Basis der letzte Jahre den Unterhalt berechnen sowie die Aufwendungen ignorieren.

Willkommen im Club. Schonmal was von fi©ktivem Einkkommen gehört. Es zählt nicht, was Du verdienst, sondern was die denken, was Du verdienen könntest. Und das richtet sich nicht nach Dir, sondern nach Dem fiktiven Bedarf von Deinem Unterhaltsgeier.
Den Unterhalt wirst Du zahlen müssen, wenn es irgendetwas bei Dir zu holen gibt. Allerdings finde ich die Höhe von 1700,- EUR etwas sehr hoch. Wart ihr denn verheiratet ? Wenn nicht, würde ich das auf jeden Fall von einem Gericht überprüfen lassen - klagen müssen die, wenn es noch keinen Titel gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Betreuungsunterhalt für eine Ex-Freundin höher als 1000,- EUR pro Monat sein soll.

In der Situation ohne Titel könntest Du Dich auch einfach abmelden und absetzen. Ohne Klagegegner auch keine Klage. Das geht natürlich nur, wenn Du nicht an Deinen Wohnort gebunden bist, wie Du schreibst.

V-Man
(Wer denkt, dass die Hölle ein übler Ort ist, sollte sich in der SSchweiz scheiden lassen)

Hi V-Man

thx für die Antwort und nützlichen Infos.
Mich haut es gerade vom Hocker.
Also ich habe ja kein Problem mit den Alimenten für das Kind. Die würde ich auch noch Zähneknirschend bezahlen.
Aber für die olle Unterhalt zu zahlen ohne jemals verheiratet gewesen zu sein oder zusammengelebt zu haben finde ich schon den Hammer.
Ich finde 1700 Euronen nicht nur hoch es wäre mein Ruin. Ich hätte nach Abzug KV und Rente überhaupt keine Kohle mehr zum Leben.
Sind denn die Mütter bei ledigen in der Unterhaltsberechnung nun gleichgestellt. Egal wie die Beziehung war? (In diesem Fall nur ab und an Poppen mit Unfall und mir als den grössten Deppen der Nation.
Wie gesagt nicht verheiratet nicht zusammengelebt.)

LG MightyNighty

LG MightyNighty
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 16-05-2009, 18:24
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Ralf G. - 16-05-2009, 18:42
RE: Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 16-05-2009, 19:21
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Petrus - 16-05-2009, 19:01
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Ralf G. - 16-05-2009, 19:37
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Exilierter - 16-05-2009, 19:55
RE: Bräuchte mal Hilfe - von blue - 16-05-2009, 20:03
RE: Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 16-05-2009, 20:14
RE: Bräuchte mal Hilfe - von blue - 16-05-2009, 20:28
RE: Bräuchte mal Hilfe - von lordsofmidnight - 16-05-2009, 20:22
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Master Chief - 17-05-2009, 08:10
RE: Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 17-05-2009, 14:50
RE: Bräuchte mal Hilfe - von Master Chief - 17-05-2009, 15:27
RE: Bräuchte mal Hilfe - von blue - 17-05-2009, 18:38
RE: Bräuchte mal Hilfe - von MitGlied - 17-05-2009, 15:49
RE: Bräuchte mal Hilfe - von stafford - 18-05-2009, 14:56
RE: Bräuchte mal Hilfe - von stafford - 18-05-2009, 15:37
RE: Bräuchte mal Hilfe - von MightyNighty - 18-05-2009, 20:09
RE: Bräuchte mal Hilfe - von stafford - 18-05-2009, 16:33
RE: Bräuchte mal Hilfe - von stafford - 18-05-2009, 21:22

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste