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Fragen zum Umgangsrecht
#2
Willkommen im Forum. Du hast es also mit dem Exentyp zu tun, der die Kinder einpackt, dich zum Umgangsvater degradiert, sich dafür fett Unterhalt genehmigt und dann gern noch die absolute Freiheit will, die Kinder auch wieder los zu sein. Immer die Rosinen für Madame.

Zunächst mal gibt es keine feste Regeln, wie der Umgang zeitlich aussieht ist individuelle Elternsache. Und mit dem Vereinbaren seid ihr offenbar durch, denn die Ex hat dich schon vors Gericht gezerrt. Der Richter wird versuchen eine Einignug zu erreichen und sich dabei vielleicht an häufigen Umgangsregelungen orientieren. Da sind halbe Ferien üblich, aber nicht Einspringen bei Krankheit ausserhalb der Umgangszeiten. Das muss jeder Elternteil selber in "seiner Zeit" hinbekommen. Für solche Fälle gibt es Krankheitstage, Alleinerziehende haben einen Anspruch auf satte 40 Tage pro Kind. Sie steht also keineswegs im Nichts.

Abweichen würde ich davon nur, wenn dein Job es ermöglicht, sich kurzfristig frei zu nehmen und ihrer nicht und ich würde dafür Entgegenkommen beim Unterhalt fordern - was aber leider nicht durchsetzbar ist.

Bezüglich der halben Ferien ist es vielleicht leichter wie du denkst. In D gibt gibt es bundeseinheitlich in jedem Schuljahr 75 Ferientage. Als Ferientage zählen dabei die Werktage (Montag bis Samstag) mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage. Das wären 37 Tage statt 30, die die Kinder in deiner Obhut wären. Hier würde ich versuchen, deinerseits auf Dritte zu setzen. Gibts Grosseltern, die vielleicht mal gerne mit den Enkeln sein würden? Kennst du Angebote wie https://kinder-ferienlager.com/ferienlager/ ? Anders gesagt, ich habe eher den Eindruck dass nicht die Zahl der Tage das Problem ist, sondern der Stess während der Tage bei dir. Ferienbetreung in der Schule ist Frage der Schule, wenn die das anbietet, probier. Es gibt ansonsten auch viele lokale Angebote, Jugendfarmen, Jugendlager, kommunal, kirchliche Träger, alles mögliche.

Deine Gesundheit steht an oberster Stelle. Probleme wie deine Schwester sind zwar bitter, aber begrenzt, sie wird in absehbarer Zeit hoffentlich gesunden. Wenn nicht, ist damit dein Einsatz ebenso beendet.

Zusammengefasst: Ich würde deine gesundheitlichen Grenzen beim Gerichtstermin nennen, sehr giftig reagieren wenn einer mit dem "starken Männer" Geschwätz kommt, mich bei den Ferientagen kompromissbereit zeigen und die Ferien bei dir anders, stressfreier oganisieren, bei den Krankheitstagen einen Kompromiss ablehnen.
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Fragen zum Umgangsrecht - von Miles - 16-02-2022, 09:41
RE: Fragen zum Umgangsrecht - von p__ - 16-02-2022, 10:52
RE: Fragen zum Umgangsrecht - von Miles - 17-03-2022, 13:44
RE: Fragen zum Umgangsrecht - von p__ - 17-03-2022, 14:07
RE: Fragen zum Umgangsrecht - von Uwe - 26-05-2022, 16:46
RE: Fragen zum Umgangsrecht - von Alimen T - 26-12-2023, 12:11

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