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Jährliches Informationsschreiben des Jugendamtes
#1
Hallo und guten Tag,
 
gestern habe ich 3 Schreiben vom Jugendamt bekommen.
 
Bekommt Ihr zum Jahresanfang ebenfalls die gleichen oder ähnlichen Schreiben?
Bis jetzt habe ich diese in den vergangenen Jahren immer sauber abgeheftet.  Was kann man machen? Lohnt es sich Widerspruch einzulegen? Sind in meinen Schreiben ggf. Fehler enthalten, die die Forderungen nichtig machen?
 
1.     Schreiben per Einschreiben / Rückschein: Landkreis XXX, Amt für Jugend und Familie / SG Beistandschaften / AV / Beurkundungen
2.     Schreiben per Post: Landkreis XXX, Amt für Jugend und Familie / SG Unterhaltsvorschuss – für Kind 1
3.     Schreiben per Post: Landkreis XXX, Amt für Jugend und Familie / SG Unterhaltsvorschuss – für Kind 2

Schreiben zu 2 und zu 3 identischer Serienbrief, nur die Namen der Kinder und Summen sind angepasst.
 
Zu 1) – Beistandschaft für Ihre Kinder "Kind1" und "Kind2"
 
Sehr geehrter Herr,
mit Wirkung ab 01,01.2022 trat eine Erhöhung der Beträge der Düsseldorfer Tabelle (abgeleitet von der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021, BGBI. 2021 Teil I, Nr. 82) in Kraft. (siehe Anlage).
 
Ihre Unterhaltsverpflichtung beträgt ab 01.01.2022 derzeitig:
- für Kind1: 455,00 EUR abzgl. 1/2 Kindergeld 109,50 EUR = 345,50 EUR (Zahlbetrag)
- für Kind 2: 533,00 EUR abzgl. 1/2 Kindergeld 109,50 EUR = 423,50 EUR (Zahlbetrag)
 
Bitte passen Sie Ihre Zahlungen ab 01.01.2022 auf 769,00 EUR an. Danke!
 
Zusätzlich wird mitgeteilt, dass nach derzeitigem Informationsstand aktuell Ruckstande für die Zeit vom XX.XX.2016 bis 31.01.2022 in Höhe von XX.XXX,00 EUR bestehen (siehe Rückstandstabelle), die von Ihnen zu begleichen sind. Davon steht ein Teil der Unterhaltsvorschusskasse zu. Es wird davon ausgegangen, dass Sie darüber informiert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
//Sachbearbeiter

Als Anlage waren beigefügt, die aktuelle Düsseldorfer Tabelle, sowie meine Rückstandslisten für jeweils Kind 1 und Kind 2.

 
Zu 2 und 3) - Mitteilung über die Änderung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) für das Kind 1 bzw. 2, geb. am XX.XX.20XX
 
Sehr geehrter Herr,
zur Sicherung des Unterhalts für Ihr oben genanntes Kind werden von mir laufend Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinerziehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse und -ausfallleistungen (Unterhaltsvorschussgesetz -UVG-) in der zurzeit gültigen Fassung gewahrt.

Mit der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung, BGBI. I Nr. 82, S. 5066, tritt zum 01.01.2022 eine Änderung des Mindestunterhaltes in Kraft. Danach betragt die Unterhaltsleistung nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UVG monatlich 396,00 EUR für ein Kind, welches das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, monatlich 455,00 EUR monatlich für ein Kind, welches das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und monatlich 533,00 EUR monatlich für ein Kind, welches das achtzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Auf die sich hiernach ergebende Unterhaltsleistung werden gemäß § 2 Abs. 3 UVG das für ein erstes Kind zu zahlende Kindergeld sowie in demselben Monat erzielte Einkünfte des berechtigten Kindes wie Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils Oder Waisenbezuge angerechnet.
 
Aufgrund der Gesetzesänderungen ergibt sich eine geänderte Berechnung der Unterhaltsleistung. Die Unterhaltsvorschussleistung erhöht sich für Ihr Kind somit auf 236,00 EUR.

Entsprechend der Ihnen bereits übersandten Rechtswahrungsanzeige werden Sie darüber unterrichtet, dass der Unterhaltsanspruch Ihres Kindes gegen Sie nun in Höhe der neu festgesetzten UV-Leistung auf das Land (Bundesland), vertreten durch das Jugendamt des Landkreises XXX, übergeht.

Hinsichtlich dieser Forderung setze ich Sie hiermit in Verzug.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
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#2
Bei einem dynamischen Titel müssten die nicht mal was schreiben, die Erhöhung gilt auch so.
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#3
Ein Schreiben zwecks Anpassung der DDT bekomm ich auch regelmäßig vom JC vorm Jahreswechsel. (Kein Titel) Big Grin Kannste einfach abheften...
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#4
Die verwenden meist nur Vorlagen Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrechts. Das ist die staatsfinanzierte Denk- und Rechtsfabrik, die solche und andere Dienstleistungen für die Jugendämter erbringt. Einer der wichtigen Akteure beim Unterhaltsmaximierungsprinzip. Gesetzgeberin, Rechtspflege, solche Institute, man arbeitet Hand in Hand auf Steuerzahlerkosten, um das Letzte aus Vätern herauszupressen.
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#5
Hallo und guten Tag.

Da bin ich wieder. Ich hatte es leider nicht mehr geschafft im August vor vor meinem Urlaub zu schreiben.

Mitte August habe ich wieder Post bekommen, von oben genannten Jugendamt Sachgebiet Unterhaltsvorschuss.

Das Schreiben lautet wie folgt:

Sehr geehrter Herr,

die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz für X werden zum 10.08.2026 eingestellt, weil die Voraussetzung für die Zahlung der Leistung nicht mehr gegeben sind.

Der Unterhaltsanspruch ihres Kindes ist im Zeitraum der Leistungsgewährung bis zur Höhe der gewählten Leistung auf das Land XY vertreten, durch den Landkreis XY, übergegangen.

Zum Ende des Bewilligungszeitraum bestehen noch Unterhaltsforderung des Landes XY vertreten durch die Unterhaltsvorschusskasse des Landkreises XY in Höhe von 66.000 € (für ihre Kinder K1 und K2) gegen Sie.

Die Einzahlung dieses Betrages, nehmen Sie bitte bis zum 30.8.2026 auf das Konto des Landkreises X bei der IBAN: Xy, BIC: XY, Verwendungszweck XY vor.

Ich weise sie darauf hin, dass Sie laut Beschluss des Amtsgerichtes XY, Geschäftszeichen ABC verpflichtet sind, den Mindestunterhalt für Kinder zu zahlen.

Weiterhin fordere ich sie auf für Ihr Kind K2 zwei ab dem 1.8.2026 den monatlichen Unterhalt von mindestens 394 € auf das oben genannte Konto des Landkreiss XY unter dem Verwendungszweck XY zu zahlen.

Sollten Sie den Rückstand nicht in einer Summe zahlen können, besteht die Möglichkeit innerhalb der Rückzahlungsfrist einen Antrag auf Ratenzahlung zu stellen. Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Sachbearbeiter

Als Anlage war eine schöne, in Farbe gedruckt Excel-Tabelle beigefügt, "Rückstandsübersicht UV-Leistungen für die Kinder K1 und K2.

Die letzte Post aus der Heimat war übrigens die im Beitrag #1 erwähnte, seit em gab es keine Neujahresgrüße.

Da bei mir sowieso nichts zu holen ist, sollte ich wohl das Schreiben abheften, oder?
Jede Antwort wäre wohl Zeit und Energieverschwendung...?
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#6
Aus eigener Erfahrung: Du könntest auch einen Massenmord ankündigen, alle Antworten auf solche Standardschreiben gehen immer automatisch nach /dev/null.
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#7
(16-09-2026, 13:58)p__ schrieb: Aus eigener Erfahrung: Du könntest auch einen Massenmord ankündigen, alle Antworten auf solche Standardschreiben gehen immer automatisch nach /dev/null.

verstehe. 

Sollten wir im bevorstehenden Winter eine Energiekrise haben, dann habe ich zumindest Material zum anheizen!
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