(27-01-2022, 20:13)p__ schrieb: "Bitte melde dich, damit ich dich verklagen kann"
Ok, ok, stimmt natürlich auch wieder.
Wie auch immer, es scheint keinen Königsweg zu geben.
Ich (!) würde vorgehen, wie von mir beschrieben, und die Zahlung des KUs spätestens mit dem Folgemonat nach dem Geburtstag einstellen, wenn keine Reaktion erfolgt.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung um den KU wird es mit großer Wahrscheinlichkeit so oder so geben.