26-01-2022, 10:45
(26-01-2022, 08:36)datrainer schrieb: Wird der neue KU vom Gericht berechnet? Dann gilt doch auch anwaltspflicht?
Kann der sich doch auch darum kümmern? Und etwaige Kosten für‘ s ausfindig machen an die KM abtreten?
Ja, es ist Anwaltspflicht verordnet. Der Unterhalt wird nicht vom Gericht berechnet, sondern du musst einen Antrag stellen und darin etwas fordern (etwa eine Unterhaltshöhe oder Einstellung des Unterhalts) diese Forderung begründen. Wenn du die Anschriftermittlung von einem Dritten machen lässt, kostet das natürlich extra. Die Kosten machst du geltend, wirst aber damit wohl nicht durchkommen.
(26-01-2022, 09:34)Austriake schrieb: Unterhaltszahlungen einstellen, dann kommt die schon aus der Deckung. Nachweis von der Mutter beibringen lassen, dass das Kind überhaupt noch lebt.
Schlechte Idee. Die Vollstreckungskosten trägt der Vater. Und die Mutter muss ab Volljährigkeit dem Vater gar nichts mehr liefern, weder Lebensbeweis noch sonst einen Nachweis. Das Kind vertritt sich selber.
Wie schon oft gesagt, ist es eine ganz schlechte Idee, alles bis zur Volljährigkeit aufzuschieben und einfach zu zahlen, weil ja nun ein Titel besteht und man denkt, man müsste sowieso bis mindestens volljährig allein zahlen. Kinder können auch eine Ausbildung machen und längst selbst verdienen. Sie können auch von der Schule abgehen (Trennungskinder von gestörten Müttern oft) und am Bahnhof rumhängen. All das beeinflusst den Unterhalt bis hin zum Wegfall.