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Unterhaltsschulden beim Jugendamt
#16
Steht denn bei Dir das Thema des 170er zur Debatte? Und wenn ja, würde das natürlich rückständige Unterhaltsansprüche berühren und diese würden tatsächlich nicht in die Restschuldbefreiung fallen.

Ansonsten hatte man nach der letzten Novellierung, das Thema gewohnt schwammig formuliert. Neben der Sache mit dem 170er heißt es: "In die Restschuldbefreiung fällt nicht Unterhalt, der pflichtwidrig nicht gezahlt wurde." Das heißt übersetzt, dass man Unterhalt hätte zahlen können, es aber nicht tat.

In der Praxis geht das folgendermaßen: Das Jugendamt (als Beispiel) legt im Laufe des Verfahrens (das kann es auch noch 1 Tag vor der angedachten Restschuldbefreiung tun) Einspruch ein und begründet, man habe pflichtwidrig nicht gezahlt und daher sei die Restschuldbefreiung zu versagen.

In der Folge schreibt Dich das Gericht an und bittet um Stellungnahme. Hast Du in diesem Moment Unterlagen zur Hand, die belegen, dass Du leistungsunfähig warst - also z.B. arbeitslos oder Erwerbsunfähig oder was weiß ich was - dann begründet man, lehnt den Antrag ab und belegt.

Hier wird dann das Gericht in aller Regel für den Schuldner entscheiden. Ich muss sagen, dass zumindest meine Wenigkeit keinen Fall kennt ( und ich habe schon einige Insolvenzen für Dritte durchgeführt bzw. dabei geholfen und begleitet) , indem man bei dieser Sachlage gegen den Schuldner entschied.

Das mag auch daran liegen, dass sich hier die Mär vom leistungsfähigen Unterhaltspreller beweist, die zwar gerne durch die Medien gejagt wird, aber in der Praxis es diese Leute nur in homöopathischen Dosen tatsächlich gibt.

Das bloße Vorhandensein eines Titels verhindert übrigens gerade nicht die Restschuldbefreiung, auch wenn sich dieses Märchen dauerhaft hält. Während im Familienrecht einem dieses Ding regelmäßig um die Ohren gehauen wird und Strafrichter behaupten (!) im Rahmen des 170er reiche das Vorhandenseins des Titels schon für eine Verurteilung aus, ungeachtet der tatsächlichen Einkommensverhältnisse des Unterhaltsschuldners, so ist das im Insolvenzrecht anders - und nur das interessiert hier.

Wer das deutsche Familienrecht kennen gelernt hat, ist nachvollziehbar gebranntes Kind. Es ist die Jauchegrube deutschen Rechtswesens. Repräsentiert von Versagern und nutzlosem Gelumpe, für die man das Mittel des Entlassens nicht anwenden konnte.

Wer was auf sich hält, macht so was auch gar nicht. Zwischenzeitlich kann ich sagen, dass ich auch schon (meist telefonisch) das Vergnügen mit Sozialrichtern hatte oder auch Finanzrichtern. Das ist eine ganz andere Qualität und die Gespräche verliefen immer konstruktiv. Diesen Leuten kannst Du i.d.R auch zuhören, denn die wissen wovon sie reden. Mit Rumgelaber wie im Familienrecht, geben die sich nicht ab.

Wer ehrlich im Insolvenzrecht vorgeht und die wenigen Obliegenheiten erfüllt, hat gute Chancen auch im Standardverfahren da durch zu kommen. Die Jugendämter werden kreuzbrav, wenn die mit dem Insolvenzrecht in Berührung kommen. Einmal hatte ich den Fall eines Widerspruches vom Jugendamt (nur einmal) und nach unserem Widerspruch war die Sache hinfällig.

Natürlich kann das aber auch mal schief gehen, aber dazu braucht man genaue Details. Außerdem gibt es auch Fälle, in denen man andere Lösungen suchen sollte, als eine Insolvenz. Das berührt aber z.B. Leute, die noch ein EFH besitzen oder so.....
https://www.podcast.de/podcast/908466/
Papa Pudel Podcast
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RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 16-11-2021, 22:47
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 17-11-2021, 10:51
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 29-11-2021, 18:48
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von Nappo - 01-12-2021, 12:48
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 01-12-2021, 13:08
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 01-12-2021, 18:34
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 05-12-2021, 18:29
RE: Unterhaltsschulden beim Jugendamt - von p__ - 08-12-2021, 12:29

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