29-11-2021, 16:21
Hallo,
passend hierzu hätte ich noch eine Frage:
Die Unterhaltsschulden der Vorschusskasse laufen immer weiter. Jeden Monat kommen neue Schulden hinzu, bis das Kind 18 Jahre alt geworden ist.
Dann, so mein Verständnis, kommen keine neue Schulden mehr hinzu?
Der Unterhaltsvorschuss wurde bereits im Jahr 2015 durch das Familiengericht tituliert. Wie geht's dann mit den Schulden weiter?
Wann beginnt die Verjährungsfrist? Wenn das Kind 18 Jahre alt ist + 30 Jahre oder jedes Jahr + 30 Jahre, also 2015+30 = 2045?
passend hierzu hätte ich noch eine Frage:
Die Unterhaltsschulden der Vorschusskasse laufen immer weiter. Jeden Monat kommen neue Schulden hinzu, bis das Kind 18 Jahre alt geworden ist.
Dann, so mein Verständnis, kommen keine neue Schulden mehr hinzu?
Der Unterhaltsvorschuss wurde bereits im Jahr 2015 durch das Familiengericht tituliert. Wie geht's dann mit den Schulden weiter?
Wann beginnt die Verjährungsfrist? Wenn das Kind 18 Jahre alt ist + 30 Jahre oder jedes Jahr + 30 Jahre, also 2015+30 = 2045?